Zweites Mietrechtspaket geplant

Maria Lengemann

9. November 2015

Nachdem vor rund acht Wochen die Mietrechtsreform 2015 in Kraft getreten ist, stellt die Große Koalition bereits einen weiteren Maßnahmenkatalog zusammen, um die Rechte von Mietern zusätzlich zu stärken. Schon Anfang des nächsten Jahres soll der neue Gesetzesentwurf vom Bundestag diskutiert werden. Während es in der ersten Reform darum ging,
  • den Mietanstieg auf hart umkämpften Wohnungsmärkten zu dämpfen - auch bekannt als Mietpreisbremse,
  • und die Maklerkosten für Mieter zu begrenzen, in dem das Bestellerprinzip eingeführt wurde,
plant die Fraktion Die Linke die Ergänzungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes in Form von weiteren Vorgaben für den Mietspiegel.

Die geplaten Inhalte des zweiten Mietrechtspaket

Dieser umfasst folgende Inhalte:
  • Alle Städte mit über 25.000 Einwohnern müssen einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.
  • Bei dessen Berechnung sollen alle Mieten für alle Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde in den letzten zehn Jahren herangezogen werden,
  • um eine möglichst breite Basis an Berechnungsdaten zur Verfügung zu haben.
  • Damit der qualifizierte Mietspiegel rechtsverbindlich wird, soll er im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden.
  • Um die Kosten der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels möglichst gering für die Gemeinden und Städte zu halten, soll der Bund die Hälfte der Kosten tragen.
Ziel dieser Änderungen ist es, unangemessene Mieterhöhungen zu unterbinden, in dem in die Berechnung der erforderlichen Daten auf zehn Jahre erweitert wird. Bislang wurden nur die letzten vier Jahre bei der Errechnung des Mietspiegels bemüht, was nach Ansicht der Antragsteller zu einer Verzerrung der Mietpreissituation führt - denn so fließen nur Altverträge, Neuverträge und Mieterhöhungen in die Berechnungen ein. Durch die Verlängerung des Berechnungszeitraums von zehn Jahren erhoffen sich die Initiatoren dieser Anpassungen eine bessere Übersicht und reellere Mietpreisspiegel.

Modernisierungsumlage soll reduziert werden

Auch der Modernisierungsumlage soll das zweite Mietrechtspaket an den Kragen gehen. Bislang dürfen Vermieter die Kosten für energetische Sanierungen zeitlich unbegrenzt in einer Höhe von 11 % auf die Miete umlegen. Künftig soll dies nur noch in Höhe von 10 % bis zur Begleichung der Ausgaben durch zusätzliche Mietzahlungen möglich sein. Darüber hinaus ist geplant, dass die Berechnung der Nebenkosten in Zukunft auf Basis der tatsächlichen Wohnfläche erfolgen soll und der Sachkundenachweis von Maklern verbindlich ist.

Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse scheiterte

Mitte Juli wurden die Hoffnungen der Gegner der Mietpreisbremse jäh zerschlagen, als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage auf eine Aussetzung der Mietpreisbremse ablehnte. Ein Vermieter in Berlin war davon überzeugt war, dass die Rechtsverordnung der Landeshauptstadt nicht de Regelung der gesetzlichen Verordnungsermächtigung gemäß § 556d Abs. 2 BGB entspricht. Für ihn ist nicht schlüssig war, ob in allen Berliner Stadtgebieten ein so großer Wohnungsmangel herrsche, dass eine flächendeckende Regelung des Mietanstiegs erforderlich sei. Darüber hinaus argumentierte er, dass das durchschnittliche Einkommen von Mietern stärker gestiegen ist, als die die durchschnittliche Miete in den letzten Jahren, wodurch eine flächendeckende Mietpreisbremse unnötig wäre. Diesen Annahmen konnte ich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht anschließen und lehnte die Klage mit einem Verweis über die Zivilgerichtsbarkeit ab. Bislang bleibt offen, ob der Kläger die vorgebrachten Sachverhalte noch einmal durch ein Zivilgericht prüfen lässt.