Wohnflächenberechnung – welche Größe hat die Wohnung wirklich

Maria Lengemann

7. Dezember 2015

Die Berechnung der Wohnfläche ist einer der häufigsten Streitpunkte bei Käufer und Verkäufer oder auch bei Mieter und Vermieter. Was gehört zur Wohnfläche und wie ist die richtige Wohnflächenberechnung nach DIN sind Frage, die hier immer wieder zu finden sind.

Verschiedene Berechnungsmethoden sorgen für Verwirrung

Die Berechnung der Wohnfläche basiert heute auf unterschiedlichen gültigen Berechnungsmethoden. Daher ist es keine Seltenheit, dass die Ergebnisse durchaus abweichen können, wenn beide Seiten mit unterschiedlichen Methoden rechnen. Grundsätzlich entscheiden Gerichte bei Streitfällen in der Regel auf Basis der Wohnflächenverordnung, die seit 2004 aktuell ist. Grundlegend wird dabei erst einmal die Frage geklärt, was eigentlich die Wohnfläche ist. Hierbei handelt es sich um die Summe, die sich aus den anrechenbaren Grundflächen der vorhandenen Räume von einem Haus oder einer Wohnung zusammensetzt. Dabei ist zu beachten, dass die Wohnflächenberechnung Dachgeschoss anders ausfallen kann als bei einer Wohnung mit geraden Decken und ohne Schrägen. Die Wohnflächenberechnung Dachschräge ist daher noch einmal ein Sonderfall.

Was genau ist eigentlich die Wohnfläche?

Ebenfalls eine wichtige Grundlage für die Wohnflächenberechnung ist es zu wissen, was genau eigentlich zu einer Wohnfläche gezählt werden kann. Grundsätzlich gehören zur Wohnfläche die folgenden Räume:
  • Wohnzimmer
  • Kinderzimmer
  • Schlafzimmer
  • Esszimmer
  • Flur
  • Diele
  • Küche
  • Badezimmer
  • Speisekammer
  • Besenkammer
  • Vorraum
  • Schrankraum
  • Wintergarten
Gut zu wissen: Die Wohnflächenberechnung Balkon oder auch die Wohnflächenberechnung Terrasse ist auch oft ein Streitpunkt. Hier ist es üblich, bis zu einem Viertel der Fläche anzurechnen. Teilweise können auch 50% angerechnet werden, wenn es sich um einen besonders hochwertigen Balkon oder eine qualitativ hochwertige Terrasse handelt.

Raumhöhe und Treppenstufen – das sollten Sie wissen

Ein weiterer Punkt bei der Wohnflächenberechnung sind die Sonderregelungen in Bezug auf die Raumhöhe sowie bei Treppenstufen. Auf Basis der Wohnflächenverordnung dürfen Flächen nur dann voll zur Wohnfläche gezählt werden, wenn die lichte Höhe bei mindestens 2m liegt. Auch die Wohnflächenberechnung Treppe ist wichtig. Wenn die Treppe mehr als drei Stufen hat, dann kann diese von der Wohnfläche abgezogen werden.

Wohnung vermessen – so geht es

Wichtig für die Suche nach einer Wohnung oder einem Haus ist der Punkt, dass Grundrisse nur dann wirklich maßgeblich sind, wenn es sich hierbei nachweislich um Grundrisse handelt, die durch das Amt oder einen Architekten mit einem Stempel versehen sind. Natürlich besteht die Möglichkeit, auch selbst noch einmal die Wohnfläche zu vermessen. Eine große Hilfe ist hier der Laserentfernungsmesser. Dieser muss nicht gekauft, sondern kann auch gemietet werden. Ideal ist es, wenn Räume mit einer starken Verwinkelung so aufgeteilt werden, dass sie in mehreren Bereichen ausgemessen werden können. Hier ist es sinnvoll, rechteckige Aufteilungen vorzunehmen. Die Markierung der Teilflächen kann dann mit Klebeband auf dem Boden erfolgen. Es ist auch möglich, einen Bauchsachverständigen mit der Ausmessung zu beauftragen. Hinweis: Bei Wohnraum, der nicht preisgebunden ist, erfolgt teilweise die Wohnflächenberechnung DIN 277. Gerade für den Mieter oder Käufer ist das jedoch nachteilig, da hier die Dachschrägen und Terrassen auf dem Wohnflächenberechnung Formular mit 100% vermerkt werden und die Wohnflächen hier laut Berechnung oft größer ausfallen als bei der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung.