Zunehmende Gewässerverunreinigungen im Zuge verschiedener Umweltprozesse sorgen dafür, dass das Trinkwasser immer wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit rückt. Die deutsche Trinkwasser-Verordnung, die ihren Ursprung im Jahr 1976 hat, definiert, was unter Trinkwasser verstanden wird. Für alle, die sich mit ihr aktiv auseinandersetzen müssen, also vor allem Verwalter und Vermieter, ist die Trinkwasser-Versorgung aber nicht nur ein Schutz der Gesundheit, sondern ein bürokratischer Alptraum. Die Regelungen sind nämlich nicht nur unklar formuliert, sondern auch unübersichtlich.
Was beinhaltet die Trinkwasser-Verordnung?
In der deutschen Trinkwasser-Verordnung wird definiert, was unter Trinkwasser zu verstehen ist. Demnach gelten die folgenden Kriterien:
- Wasser (egal in welchem Aggregatzustand) in ursprünglicher Form oder nach Aufbereitung
- geeignet
- zum Kochen
- zur Zubereitung von Speisen und Getränken
- zum Waschen von Kleidung
- zum Spülen von Geschirr
- zur Verwendung in einem Lebensmittelbetrieb
Laut Verordnung ist es egal, ob das Wasser per Rohrleitung, Transportfahrzeug oder Behälter in den Haushalt kommt. Ausgenommen von der Definition sind Mineralwasser, Schwimmbeckenwasser und Heilwasser aus dem medizinischen Bereich.
Warum gibt es die Trinkwasser-Verordnung?
Die Trinkwasser-Verordnung verfolgt das primäre Ziel, Menschen vor zunehmender Gewässerverunreinigung zu schützen. Natürliches Wasser, das zu Trinkwasser werden soll, ist oftmals stark durch Pestizide, Düngemittel, Industrieabwässer und andere Faktoren verschmutzt. Auch alte Wasserleitungen, die aus Blei oder Kupfer bestehen, sorgen dafür, dass das Wasser belastet ist und die Gesundheit schädigen kann.
Wann entspricht Trinkwasser der Verordnung?
Wasser, das das Prädikat „Trinkwasser“ verdient hat, ist rein und kann bedenkenlos konsumiert werden. Das bedeutet, dass es keinerlei Gefahr für die Gesundheit des Menschen darstellt und auch frei von Keimen und Bakterien (beispielsweise Legionellen) ist. Genaue Indikatorparameter für die chemischen, radiologischen und mikrobiologischen Anforderungen liefern die §§ 5 bis 7a der Trinkwasserverordnung.
Wichtig zu wissen: Die entsprechenden Werte müssen nicht im Wasserspeicher der Wasserwerke eingehalten werden, sondern an der Zapfstelle – also am heimischen Wasserhahn. Aus diesem Grund ist die Trinkwasser-Verordnung vor allem für Vermieter von extrem großer Wichtigkeit.
Übrigens: Was Trinkwasser ist (und was nicht), wird ausschließlich durch die Trinkwasser-Verordnung festgelegt. Vermieter, die versuchen, sich durch „Kein Trinkwasser“-Schilder von ihrer Pflicht zu befreien, handeln unrechtmäßig und müssen mit Konsequenzen rechnen.
Warum ist die Trinkwasser-Verordnung derzeit so ein großes Thema?
Die deutsche Trinkwasser-Verordnung hat eine lange Geschichte und wurde während dieser immer wieder aktualisiert. Grund hierfür sind die immer weiter steigenden Umweltbelastungen und gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Veränderungen. Die letzte große Änderung der Verordnung fand im Jahr 2011 statt. Damals wurden viele Grenzwerte deutlich verschärft und auch ein neuer Wert für die Belastung mit Uran eingeführt. Die ursprüngliche Forderung von 2011, eine jährliche Legionellen-Untersuchung durchzuführen, wurde allerdings 2012 wieder geändert. Nun sind Vermieter dazu verpflichtet, das Trinkwasser alle drei Jahre auf den gefährlichen Legionellen-Keim zu untersuchen. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, die Mieter über verbaute Bleileitungen im Rohrsystem zu informieren. Werden die Regelungen der Trinkwasser-Verordnung missachtet, drohen den Vermietern Bußgelder und sogar Strafverfahren.
Das Thema Trinkwasser-Verordnung sollte von Vermietern in jedem Fall ernst genommen werden. Auch wenn einige immer wieder der Meinung sind, nicht für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich zu sein, ist genau das der Fall. Die Verordnung tritt dann in Kraft, wenn zu einer Einnahmeerzielung eine Trinkwasser-Versorgung dazu gehört.