Es gibt eine gute Nachricht für Immobilienkreditnehmer: Wenn den Banken ein Patzer in der Widerrufsbelehrung von Baukreditverträgen unterlaufen ist, so haben Verbraucher die Möglichkeit, solche Verträge auch noch nach dem Abschluss des Vertrages zu widerrufen. In einigen Fällen selbst dann, wenn bereits einige Jahre verstrichen sind. Dank extrem gesunkener Zinsen können Sie durch einen Widerruf häufig Tausende Euro sparen. Im Nachfolgenden erläutern wir, was Sie dazu wissen müssen:
Widerrufsrecht richtet sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses
Die Frist für das Widerrufsrecht hängt davon ab, wann Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben.
Verträge zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 Zwischen 2002 und 2010 gab es einst einen unbefristeten Widerrufsjoker für Kreditverträge. Jedoch ist dieser seit dem 21. Juni 2016 erloschen, nachdem der Bundestag auf Wunsch der Kreditwirtschaft eine Gesetzesänderung verabschiedet hat. Verträge, die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden, können nur dann widerrufen werden, falls die Belehrung gänzlich fehlt.Verträge zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016
Falls bei Verträgen, die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden, die Belehrung fehlt oder diese fehlerhaft ist, so können diese unbegrenzt widerrufen werden.
Verträge ab dem 21. März 2016
Das Widerrufsrecht ist bei den Verträgen, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, begrenzt. So muss innerhalb eines Jahres und 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden.
Welche Fehler können typischerweise auftreten?
Das Widerrufsrecht kann dann greifen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden. So können formale Fehler bereits ausreichend sein, um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können. Formale Schnitzer können beispielsweise entstehen, wenn die Banken die Musterbelehrungen, die gesetzlich vorgeschriebenen sind, eigenmächtig verändern, selbst kleine Wortänderungen können als formelle Fehler gelten. Unvollständige Pflichtangaben gehören zu den häufigsten Patzern, wie die fehlende Angabe der Effektivzinshöhe, der Feuerversicherung oder weiterer Kosten. Weitere Fehler können sein, wenn in der Information zum Widerruf etwas über eine zuständige Aufsichtsbehörde steht, ohne diese jedoch im Vertrag zu erwähnen. Auch Kauderwelsch kann als Fehler gelten, wenn im Vertrag ergänzende Formulierungen stehen, die als verwirrend oder unverständlich angesehen werden.
Wann lohnt sich der Widerruf? Vorteile vs. Risiken
Zunächst sollten Sie prüfen, ob sich ein Widerruf überhaupt lohnen würde. Wenn Sie einen älteren Kreditvertrag haben, lohnt es sich in der Regel eher, diesen zu widerrufen, als wenn Sie einen neueren Vertrag abgeschlossen haben. Ausschlaggebend hierfür ist das im Vertrag vereinbarte Zinsniveau: je günstiger die Zinsen, desto weniger lohnt sich der Widerruf. Experten raten davon ab, gegen die Bank anzukämpfen, wenn der Zinsunterschied beispielsweise lediglich 0,4 Prozentpunkte beträgt. Oft sind die Anwaltskosten dabei höher als das Sparpotenzial. Mehrere Verbraucherzentralen (Hessen, Hamburg, Bremen oder Sachsen) bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Baukreditvertrag auf Fehler zu prüfen. Für diese Prüfung wird aktuell eine Gebühr von 70 Euro fällig.
Fazit: Ein Widerruf könnte sich in manchen Fällen durchaus lohnen. Prüfen Sie das Datum Ihres Kreditvertrages und den darin vereinbarten Zins. Wenn Sie feststellen, dass der Zins Ihres Baukredits viel höher ist als das aktuelle Zinsniveau, so könnten Sie eine Menge Geld sparen, sofern ein Widerruf berechtigt ist. Da es allerdings auf den ersten Blick nicht immer offensichtlich ist, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und Sie dadurch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können, ist es empfehlenswert, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden oder einen Anwalt zurate zu ziehen.