Wer erstellt den Kaufvertrag für Immobilien?
Maria Lengemann
4. Oktober 2016
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein großer Schritt und daher sollte vertraglich alles in trockenen Tüchern sein. Allgemein geht die Meinung umher, dass der Kaufvertrag der Immobilie durch einen Notar erstellt wird. Es gibt jedoch grundsätzliche Rahmenbedingungen, über die sich beide Seiten bewusst sein sollten.
Um die Übertragung einer Immobilie durchführen zu können, muss ein Kaufvertrag vorliegen. Der Gesetzgeber schreibt in Bezug auf diesen vor, dass der Vertrag durch einen Notar beglaubigt werden muss. Das heißt, rein gesetzlich steht nirgendwo geschrieben, wer den Immobilienkaufvertrag erstellt. Oft wissen jedoch weder Käufer noch Verkäufer, was darin vermerkt sein muss und wie sie sich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen können. Daher ist es empfehlenswert, bereits den Entwurf des Kaufvertrags durch den Notar zusammenstellen zu lassen.
Die Erstellung eines Vertragsentwurfs
Der erste Schritt ist es, sich einen Entwurf für den Vertrag zusammenstellen zu lassen. In diesem Rahmen wird es notwendig, alle wichtigen Daten an den Notar zu senden, damit dieser sich um einen Entwurf kümmern kann. Meist wird ein gemeinsamer Termin mit dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart, die sich beim Notar treffen und alle wichtigen Faktoren rund um den Vertrag besprechen. Wenn der Vertragsentwurf steht, erhalten der Käufer und der Verkäufer ein Kaufvertrag-Muster. Es wird ein Zeitraum festgelegt, in welchem dieses Muster noch einmal überprüft werden kann. Wer unsicher ist, der sollte an dieser Stelle einen Anwalt mit ins Boot holen und alles prüfen lassen. Anpassungen und Veränderungen können dann noch immer durchgeführt werden.
Es kommt bei einem Immobilienkauf häufig vor, dass sich beide Parteien nicht von Anfang an einig sind. Auch, wenn der Kaufpreis feststeht, so gibt es noch einige Punkte, die das Potential für Diskussionen haben. Daher ist es in der Regel so, dass ein Anlauf nicht ausreicht, um den Vertrag zu erstellen.
Hinweis: Das Muster des Kaufvertrags ist besonders wichtig, wenn man eine Immobilie kaufen möchte und diese finanzieren muss. Meist steht die Finanzierung erst dann, wenn der Kreditgeber das Muster gesehen hat. Auf dieser Basis wird dann eine Entscheidung getroffen. Hier kommt es oft zu Differenzen, denn bereits die Entwurferstellung beim Notar bringt Kosten mit sich, die vom Verkäufer meist nicht gezahlt werden, solange es keine feste Finanzierungszusage gibt. Daher werden die Kosten für den Vertragsentwurf durch den Käufer übernommen und sind bei der Finanzierung mit einzuplanen.
Die Beglaubigung vom Kaufvertrag
Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alles passt. Der Vertrag für einen Immobilienkauf umfasst oft zwischen 30 bis 50 Seiten, einfach, weil es viele Details festzuhalten gibt. Der Notar hat natürlich ein Kaufvertrag-Muster, das als Basis dient und genutzt wird. Dennoch können einzelne Bereiche angepasst werden. Wenn sich beide Parteien einig geworden sind, dann braucht es noch einen Termin für die Beglaubigung. An diesem Termin setzen beide Parteien ihre Unterschrift unter den Vertrag, die Beglaubigung erfolgt und es wird alles in die Wege geleitet, damit das Eigentum übertragen werden kann.
Grundsätzlich lässt sich festhalten: Der Vertrag für den Immobilienverkauf wird in der Regel von Beginn an durch den Notar erstellt.