WEG-Reform notwendig, um Energiewende voranzutreiben

Jinny Verdonck

23. Juli 2018

Von den Wohnungseigentümergemeinschaften werden immer weniger energetische Sanierungen in Angriff genommen. Zu diesem Ergebnis kommt der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der der Ansicht ist, dass eine wesentliche Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) dabei helfen könnte, unter anderem dieses Problem zu lösen.

Rückgang bei energetischen Sanierungen

Es wurden 476 Immobilienverwaltungen im Rahmen des Branchenbarometers befragt. Von den Befragten waren es lediglich 35,2 %, die im Vorjahr eine Betreuung energetischer Sanierungen übernommen haben, und zwar im Durchschnitt von 4,7 Immobilien. Noch zwei Jahre zuvor wurden neun Prozentpunkte mehr verzeichnet. Mieterstromprojekte wurden im letzten Jahr lediglich von 4,7 % der befragten Verwalter betreut. Ein weiteres Umfrageergebnis ergab, dass 6,4 % der befragten Verwalter in der nahen Zukunft planen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Mit 36,6 % gibt es in Bezug auf den Einbau von E-Ladestationen zwar ein allgemeines Interesse unter den Wohnungseigentümern, dennoch wurden im Vorjahr konkrete Projekte lediglich von 8,1 % realisiert.

WEG wichtiger Grund für mangelnde Sanierungsbereitschaft

Das Wohneigentumsgesetz (WEG) sei laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter ein wichtiger Grund für die fehlende Bereitschaft Sanierungen und Modernisierungen durchzuführen. Als das Gesetz im Jahr 2006 modernisiert wurde, sei die Regierung in Bezug auf die Energiewende noch unvorbereitet gewesen, was unter anderem dadurch deutlich wird, dass der Aspekt E-Mobilität nur kurz erwähnt wird. Weitere Gründe für die geringe Anzahl an Sanierungen und Modernisierungen erklärt der DDIV unter anderem damit, dass der Bausektor ausgelastet sei, es nicht genügend Fördermöglichkeiten gebe, ein Mangel an Fachkräften herrsche und dass Verwaltungen über keine ausreichenden fachlichen Kenntnisse verfügen. Zudem gebe es rechtlich gesehen Unsicherheitsfaktoren, was beispielsweise die Modernisierungsumlage im Mietrecht anbelangt.

Unterstützung durch bayerische Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Der DDIV macht sich zusammen mit dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der Bundesnotarkammer, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Deutschen Mieterbund dafür stark, dass das WEG grundlegend reformiert wird. Dabei gibt es über 30 einzelne Vorschriften, die auf Wunsch der Verbände eine Änderung oder Ergänzung erfordern. Rückendeckung erhalten die Verbände von einer bayerischen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Entwurf zur WEG-Reform im Bundesrat einbringen will. Bereits in der vorherigen Legislaturperiode wurde ein Versuch gestartet, der jedoch ohne Resultat blieb. Die Hoffnung liege nun darin, ein Gesetz zu erhalten, dass den Namen WEG-Reform verdiene.

Änderungen, die der Entwurf vorsieht

Damit eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der Lage ist eine bauliche Maßnahme zu beschließen, müssten die hohen Abstimmungsverhältnisse gesenkt werden. Bislang ist es gemäß § 22 WEG notwendig, dass eine Zustimmung aller Eigentümer vorliege. Dies soll jedoch laut WEG-Entwurf auf eine Dreiviertelmehrheit der Eigentümer verringert werden, sofern diese mehr als 50 % der Miteigentumsanteile aufweisen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass bei Modernisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise hinsichtlich Barrierefreiheit oder Elektrofahrzeuge, eine Zweidrittelmehrheit ausreichend sei.

Bislang sind Eigentümer, die ihre Zustimmung zu baulichen Maßnahmen verweigern laut § 16 Abs. 6 WEG von der Kostenpflicht befreit. Dies soll sich laut Entwurf ändern. Den Wohnungseigentümern sollen zudem mehr Möglichkeiten zum Handeln geboten werden, indem § 25 ff. WEG angepasst werden soll. Die Zahl der vertretenen Eigentümer und deren Miteigentumsanteile soll laut Entwurf bei Eigentümerversammlungen keine Rolle mehr spielen, um beschlussfähig zu sein.