Ein Immobilienverkauf ist spannend, kann jedoch voller Hürden stecken, solange der Kauf noch nicht rechtlich abgesichert ist. In manchen Fällen kann eine Reservierungsvereinbarung nützlich sein, um Zeit für die Beschaffung aller anfallenden Dokumente und Formalitäten zu gewinnen. Im heutigen Ratgeber erklären wir Ihnen, was es mit dieser Vereinbarung auf sich hat.
Was ist der Sinn und Zweck einer Reservierungsvereinbarung?
Ein wichtiger Schritt ist getan: Ihr Makler hat einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden. Obwohl der Verkaufspreis bereits mit dem Kaufinteressenten verhandelt wurde, dauert es in der Regel noch eine Weile, bis der Kauf rechtlich unter Dach und Fach ist. Solange noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, haben beide Seiten das Recht, wieder abzuspringen. Sollte es sich der Käufer in dieser Zeit anders überlegen, dann haben Sie als Verkäufer nicht nur wertvolle Zeit verloren, sondern haben gegebenenfalls auch die bisher entstandenen Kosten zu tragen.
Eine Reservierungsvereinbarung wird schriftlich zwischen dem Immobilienmakler und dem potenziellen Käufer geschlossen. Die Immobilie wird für den Kaufinteressenten über einen im Vertrag klar definierten Zeitraum “reserviert”. In dieser Zeit verpflichtet sich der Makler dazu, seine Verkaufsbemühungen einzustellen und die Immobilie keinem anderen Interessenten zu zeigen. Im Gegenzug dazu geht der Kaufinteressent mit dieser Vereinbarung eine Verbindlichkeit ein.
Was Sie beachten sollten
Trotz einer Reservierungsvereinbarung haben potenzielle Käufer keinen Anspruch auf die Immobilie, denn die Entscheidung zum Verkauf liegt allein beim Verkäufer. Dennoch kann die Reservierungsvereinbarung sowohl Käufern als auch Verkäufern Vorteile verschaffen. Durch die Vereinbarung wird Zeit gewonnen, um den Verkaufsprozess gründlich vorzubereiten und umzusetzen. In manchen Fällen ist es noch nicht möglich, den notariellen Kaufvertrag abzuschließen, wodurch eine Reservierung Sinn machen kann.
Wie lange ist die Reservierungsvereinbarung gültig?
Die Dauer der Reservierung wird individuell verhandelt. Zwar gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestdauer oder maximale Dauer, jedoch ist es ratsam, die Reservierungsdauer zu begrenzen, um für Wirksamkeit zu sorgen. In der Praxis ist ein Zeitraum von mindestens einem Monat bis zu maximal sechs Monaten üblich.
Reservierungsgebühr
Zum Zwecke der Absicherung werden üblicherweise Gebühren für den Abschluss des Reservierungsvertrages fällig. Diese Gebühr dient der Absicherung und wird bei einem erfolgreichen Verkauf häufig mit der Maklerprovision verrechnet. Wenn es sich der Kaufinteressent trotz unterschriebener Reservierungsvereinbarung dennoch anders überlegt und der Verkauf aufgrund dessen nicht zustande kommt, dann trägt der potenzielle Käufer die Kosten der Reservierungsgebühr.
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
Der Makler, mit dem Kaufinteressenten einen Reservierungsvertrag abschließen, sollte als Alleinmakler für den Verkäufer tätig sein. Des Weiteren sollte der Verkäufer seine ausdrückliche Zustimmung für den Abschluss des Reservierungsvertrages gegeben haben. Außerdem sollte der Reservierungsvertrag nicht durch vorformulierte Vertragsbedingungen, d. h. durch AGBs abgeschlossen werden, sondern stets individualvertraglich zwischen dem Makler und dem potenziellen Käufer schriftlich vereinbart werden.
Fazit:
Bei einem Hausverkauf bzw. Hauskauf gibt es in der Regel eine Menge zu erledigen, bevor der Gang zum Notar gemacht werden kann. Beispielsweise muss die Finanzierungszusage der Bank vorliegen, gegebenenfalls Gutachten durchgeführt werden und dann stellt sich natürlich noch die Frage, an welchem Datum die Immobilie übergehen soll. Eine Reservierungsvereinbarung kann durchaus sinnvoll sein, um diese letzten Formalitäten klären zu können. Mit der schriftlichen Vereinbarung gehen alle beteiligten Parteien eine Verbindlichkeit ein und der Verkaufsabschluss ist in der Regel nur noch eine Frage der Zeit.