Was Sie über den Energieausweis wissen sollten

Jinny Verdonck

8. Dezember 2017

Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sorgt der Energieausweis teilweise noch immer für Verwirrung. Im heutigen Ratgeber widmen wir uns dem umstrittenen Thema Energieausweis.

Nicht zu Verwechseln mit den Angaben bei Elektrogeräten

Sie kennen sicherlich die Farbskala, die mit Elektrogeräten einhergeht und die jeweilige Energieklasse des Geräts anzeigt. Dank dieser Energieklassen von A bis G sind die Verbraucher in der Lage auf einen Blick zu sehen, ob das Gerät ein Stromsparer oder ein Energiefresser ist. Dabei haben Elektrogeräte der Energieklasse A einen niedrigen Strombedarf und die Geräte, die in die Energieklasse G fallen, einen hohen Strombedarf. Eine solche Farbskala findet sich in ganz ähnlicher Form auch auf den Energieausweisen für Gebäude und kann daher für Verwirrung sorgen. Im Gegensatz zu Haushaltsgeräten ist es bei den gekennzeichneten Effizienzklassen von Gebäuden im Energieausweis nicht möglich, darüber Aufschluss zu erhalten, mit welchen Energiekosten zu rechnen ist. Das liegt daran, dass diese Kosten nicht nur von dem jeweiligen Verbrauch von Endenergie abhängig sind, sondern zudem entscheidend von dem genutzten Energieträger (d. h. Strom, Öl usw.) beeinflusst werden. Der Energieträger ist zwar auf dem Energieausweis vermerkt, allerdings wird darin nicht aufgegliedert, welche Energiekosten vermutlich entstehen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis, denn es gibt zwei unterschiedliche Varianten: den bedarfsbasierten und den verbrauchsbasierten Energieausweis. Der Verbrauchsausweis gilt als die einfachere Version, bei der die Energieverbrauchswerte aus den letzten Jahren als Grundlage dienen. Diese Werte werden jedoch erheblich von dem individuellen Heizverhalten der Hausbewohner bestimmt, wodurch diese nicht immer sehr aussagekräftig sind. Aus diesem Grund gilt der Bedarfsausweis als die zuverlässigere der beiden Varianten. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes unbeeinflusst vom Nutzerverhalten ermittelt. Ein Energieexperte führt vor Ort eine technische Analyse aus, bei der die Heizungsanlage und die Bausubstanz bewertet und die Werte berechnet werden.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Beim Verkauf und bei der Vermietung eines Gebäudes ist der Energieausweis zwingend vorgeschrieben. Der Hauseigentümer kann in vielen Fällen selber entscheiden, ob er einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Ausweis beantragt. Ein Bedarfsausweis ist lediglich obligatorisch, wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten aufweist und das Gebäude die Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 nicht erfüllt.

Fazit:

Als Hauseigentümer, der seine Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten möchte, kommen Sie aufgrund der geltenden Gesetze um die Erstellung eines Energieausweises aktuell leider nicht herum. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen oder dazu Fragen haben, dann können Sie von CENTURY 21 tatkräftige Unterstützung erhalten. Setzen Sie sich einfach mit Ihrem CENTURY 21 Büro in Ihrer Nähe in Verbindung, um von der kompetenten und unverbindlichen Beratung zu profitieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beschaffung des erforderlichen Energieausweises.