Endlich! Sie haben genau die passende Mietwohnung gefunden. Sicherlich möchten Sie nun alles schnell unter Dach und Fach bringen und die Wohnung sichern. Bevor Sie aber den Stift zücken, um Ihre Unterschrift unter den Mietvertrag zu setzen, sollten Sie den Vertrag sorgfältig prüfen. In unserer neuen Ratgeber-Reihe erfahren Sie, auf welche Punkte Sie u. a. besonders achten sollten.
Warum eine sorgfältige Prüfung so wichtig ist
Es kommt bei privaten Mietverträgen nicht selten vor, dass unwirksame Klauseln enthalten sind oder sich bestimmte Klauseln nachteilig auf die Mieter auswirken. Wer den Mietvertrag daher ohne Prüfung unterschreibt, der erhält eventuell mehr Pflichten und zusätzliche Kosten. Grundsätzlich gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Mietverträge, d. h. sobald der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist dieser wirksam und sowohl der Mieter als auch der Vermieter kann diesen nur in Ausnahmefällen widerrufen. Wenn Sie den Mietvertrag daher vorab ausführlich prüfen bzw. von einem Rechtsexperten prüfen lassen, dann können Sie das Risiko von zeitaufwendigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten verringern.
Die persönlichen Daten
Damit der Vertrag rechtliche Gültigkeit besitzt, müssen die persönlichen Daten korrekt sein. Stellen Sie daher sicher, dass sich bei den Mieterdaten und den Vermieterdaten keine Fehler eingeschlichen haben.
Beachten Sie: Nur wer im Vertrag steht und diesen unterzeichnet hat, verwandelt sich auch in den rechtlichen Mieter und daraus folgen Rechten und Pflichten. Daher sollte jede volljährige Person, die in die Mietwohnung einzieht, auch im Mietvertrag erwähnt sein. Sollten später zusätzliche Personen einziehen, ohne dass der Vermieter dies ausdrücklich erlaubt hat, kann dies eine Abmahnung nach sich ziehen oder im Extremfall gar eine Kündigung zur Folge haben.
Die Beschreibung der Mietwohnung
Stellen Sie sicher, dass die Beschreibung der Mietwohnung im Vertrag zutreffend ist. Das ist zum einen natürlich die Angabe der Wohnungsgröße und die Zimmeranzahl. Für den Fall, dass beispielsweise die vertraglich festgehaltene Wohnfläche von der tatsächlichen Fläche abweicht, haben Sie unter Umständen einen Anspruch darauf, dass die Miete entsprechend angepasst wird.
Neben der Quadratmeterzahl sind aber auch alle anderen Details wichtig. Prüfen Sie daher, ob alle mündlich vereinbarten Zusätze auch tatsächlich schriftlich im Vertrag festgelegt werden, wie zum Beispiel die Mitbenutzung des Gartens oder die Nutzung eines Kellers oder einer Garage. Umgekehrt sollten Sie sicherstellen, dass alle vertraglich genannten Bestandteile wirklich vorhanden sind. Im Mietvertrag sollte beschrieben sein, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet, ob sie unmöbliert, teilmöbliert oder komplett möbliert vermietet wird, ob sie renoviert oder unrenoviert übergeben wird und ob Mängel vorhanden sind. Zur Absicherung von Mieter und Vermieter ist es ratsam, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, damit später Streitigkeiten vermieden werden können.
Fazit
Eine Unterschrift ist schnell gesetzt und schon sind sie rechtlich an den Vertrag gebunden. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie den Mietvertrag ganz genau durchlesen und gegebenenfalls von einem Anwalt oder einem anderen Rechtsexperten überprüfen lassen, bevor sie den Vertrag unterschreiben. Wie bei allen Verträgen sollte auch beim Mietvertrag die Devise lauten: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Nächste Woche folgt Teil 2 unseres Ratgebers rund um die Mietvertragsprüfung.