Verträge mit Maklern - Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
5. Dezember 2015

Maklerverträge - diese Arten gibt es
Generell können Sie jeden Makler formlos mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen. Dieser Maklervertrag bzw. Maklerauftrag kann ganz einfach schriftlich oder mündlich erfolgen und Sie haben den Vorteil, Ihre Immobilie trotzdem selbst zu verkaufen oder mehrere Makler zu beauftragen. Sollten Sie mehrere Makler beauftragen und das Haus oder die Eigentumswohnung am Ende doch selbst veräußern, schulden Sie auch keinem der Makler eine Maklerprovision. Ihre Nachteile: Durch die Beauftragung mehrerer Immobilienmakler ist die Preisdifferenz der Angebote sehr groß und die Immobilien werden im schlimmsten Fall überbeworben. Dies erweckt bei potenziellen Käufern den Eindruck, dass Sie unbedingt verkaufen müssen - vielleicht weil bei der Immobilie etwas im Argen liegt. Dadurch entsteht nicht nur ein schlechter Eindruck, sondern der gewünschte Preis könnte im schlimmsten Fall nicht erreicht werden. Darüber hinaus ist es bei dieser Variante sehr schwer für Sie als Eigentümer den Überblick zu behalten, wer Ihre Immobilie gerade wo anbietet.Verträge mit Maklern - Der einfache Makleralleinauftrag bzw. Alleinauftrag
Daher ist es oftmals sinnvoller, sich einen zuverlässigen Makler herauszusuchen und mit diesem einen einfachen Alleinauftrag abzuschließen. So haben Sie immer noch die Möglichkeit Ihre Immobilie selbst zu verkaufen und so die Provision zu sparen, der Makler hat jedoch die Sicherheit, dass keine anderen Immobilienhändler von Ihnen beauftragt werden. Ihre Vorteile: Ihr Aufwand durch einen einfachen Makleralleinauftrag ist denkbar gering: Ihr Makler übernimmt den Verkauf Ihrer Immobilie und hält Sie regelmäßig über die neusten Entwicklungen auf dem Laufenden. So sind Sie jederzeit informiert und Sie haben Chancen auf einen schnellen Verkauf. Ihr Nachteil: Die Wahl des geeigneten Maklers sollte wohl überlegt sein, denn in seinen Händen liegt der Verkauf Ihrer Immobilie. Entscheiden Sie sich daher für die Person, bei der Sie das beste Gefühl haben und auf die Sie sich verlassen können.Verträge mit Maklern - Der qualifizierte Makleralleinauftrag bzw. Alleinauftrag
Die meiste Sicherheit für beide Seiten bietet ein qualifizierter Alleinauftrag: Der ausgewählte Immobilienmakler hat das alleinige Vorrecht, die Vertragsverhandlungen und den Verkauf Ihres Haus oder Ihrer Eigentumswohnung umzusetzen. Das bedeutet auch, dass Sie Interessenten, die Sie privat ansprechen an den Makler verweisen. Ihre Vorteile: Durch die große Sicherheit für den Immobilienmakler ist die Motivation sehr hoch, einen bestmöglichen Verkaufswert zu erzielen. Dadurch entsteht eine Win-win-Situation für beide Vertragsparteien!Verträge mit Maklern - Tipps zum Abschluss
Nachdem Sie den geeigneten Makler gefunden haben und sich für eine Vertragsform entschlossen haben, sollten die Beauftragung des Maklers schriftlich erfolgen. Nach deutschem Recht ist dies zwar nicht zwingend notwendig, doch so vermeiden Sie unnötige Probleme oder Missverständnisse. Tipp: Im Internet finden Sie unter den Stichworten "Maklervertrag Immobilien" oder "Maklervertrag Muster" passende Formulare - doch in der Regel haben seriöse Makler die entsprechenden Papiere dabei, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.Widerrufsrecht Maklervertrag und Kündigung Maklervertrag
Wie kurzfristig Sie einen Maklervertrag kündigen oder widerrufen können, hängt u. a. davon ab, ob er befristet oder unbefristet ist:- Befristeter Maklervertrag: Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Daher endet der Maklerauftrag entweder automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Nach § 626 BGB ist allerdings eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorherrscht, durch den eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Dies gilt beispielsweise für den Fall, dass ein Makler keine Besichtigungen durchführt und Interessenten vertröstet, Ihre Immobilie nicht bewirbt, obwohl dies vereinbart wurde oder das Vertrauensverhältnis auf eine andere Art beschädigt wird.
- Befristeter Maklervertrag mit Verlängerung: Sollte eine Verlängerung über den Befristungszeitraum hinaus vereinbart worden sein, so können Sie nach Fristablauf kündigen.
- Unbefristeter Maklervertrag: Sie können jederzeit fristlos, ohne Angabe von Gründen kündigen.