Haben Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt, Ihre Immobilie zu verkaufen, diese Verkaufspläne aber wieder auf Eis gelegt, weil Sie nicht ausziehen möchten? Dabei muss es jedoch keine Utopie sein, denn es ist durchaus möglich sein Eigenheim zu verkaufen, den Geldwert einzustreichen und trotzdem noch zur Miete dort wohnen zu bleiben. Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über das Thema und verraten, welche Vorteile Sie dadurch erhalten könnten.
Verkauf mit Mietvertrag
Wer seine Eigentumswohnung verkaufen möchte oder muss, der kann einen Verkauf durchführen, der mit einem Mietvertrag kombiniert ist. Hierbei handelt es sich um eine unkomplizierte Verkaufsabwicklung, bei der der Verkauf auf einem notariellen Kaufvertrag basiert. Das Wohnrecht wird durch den Mietvertrag abgesichert. Ob ein befristetes oder unbefristetes Wohnrecht im Vertrag vereinbart wird, kann ganz nach den individuellen Bedürfnissen entschieden werden. Für Verkäufer, die den Wert ihrer Immobilie in flüssigen Mitteln benötigen, bietet sich diese Option besonders an.
Weitere Verkaufsmodelle
Als Alternative zum Verkauf mit Mietvertrag gibt es beispielsweise die Umkehrhypothek, das Nießbrauchrecht, die Leibrente sowie die LV-Rente. Diese Verkaufs- und Mietoptionen bieten sich für diejenigen Verkäufer an, die nicht den gesamten Kaufpreis auf einmal haben möchten, sondern jeden Monat ein zusätzliches Einkommen benötigen. Anstatt des Kaufpreises wird dem Verkäufer bei diesen Modellen eine monatliche Rate gezahlt sowie ein dauerhaftes Wohnrecht eingeräumt. Wie hoch der Monatsbetrag ist, hängt vom Alter des Verkäufers und von der vereinbarten Laufzeit ab.
Finanzielle Vorteile
Wenn Sie finanzielle Mittel benötigen, um beispielsweise ein bestehendes Darlehen frühzeitig zu tilgen oder davon träumen sich selbstständig zu machen, eine Firma gründen wollen, sich einen anderen großen Wunsch erfüllen oder Ihre Rente aufbessern möchten, dann könnte es lohnenswert sein, sich über einen Verkauf Ihres Eigenheims Gedanken zu machen und ein Wohnrecht zu vereinbaren. Dadurch erhalten Sie Eigenkapital, ohne dabei Ihre Wohnung verlassen zu müssen. Zudem würde die Verantwortung entfallen, die eine eigene Immobilie mit sich bringt und Sie müssten sich nicht länger um Renovierungen und Sanierungen kümmern.
In welchen Fällen könnte der Verkauf mit Wohnrecht interessant sein?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie eventuell Ihr Eigenheim verkaufen möchten oder müssen und trotz Verkaufs den Wunsch verspüren, weiterhin darin wohnen zu bleiben.
Ein zeitlich befristetes Wohnrecht kann für diejenigen Verkäufer interessant sein, die sich ein neues Haus oder Wohnung kaufen möchten. Durch den Verkauf erhalten Sie das Kapital für den Kauf einer neuen Immobilie und vermeiden es, ein zweites Mal umziehen zu müssen.
Eine Trennung oder Scheidung ist selten einfach und wenn eine gemeinsame Immobilie mit im Spiel ist, kann es die Sache sogar noch komplizierter machen, sofern keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen worden sind. Aber wenn Sie sich für einen Verkauf der gemeinsamen Wohnung entscheiden, erhalten Sie dadurch die Möglichkeit, Ihren ehemaligen Partner auszuzahlen und können mithilfe eines Mietvertrages trotzdem in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben.
Fazit:
Ein Hausverkauf in Kombination mit einem Wohnrecht könnte sich in manchen Fällen durchaus lohnen. Eine rechtliche Beratung durch einen Notar oder Anwalt, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist, ist auf jeden Fall empfehlenswert. Wenn Sie Ihre Wohnung auf schnelle und sichere Weise verkaufen möchten und dabei kompetente und tatkräftige Unterstützung bei der Suche nach einem Käufer benötigen, dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie können uns hier kontaktieren.