Urteil zur Erbschaftssteuer

Maria Lengemann

22. Dezember 2014

Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass einige der bisherigen Regelungen zur Erbschaftssteuer verfassungswidrig sind. Betroffen sind die Steuervergünstigungen für das Betriebsvermögen. Bis Mitte 2016 soll der Gesetzgeber Neuregelungen treffen. Von diesen bleiben auch Immobilienunternehmen nicht verschont. Seit dem Jahr 2009 galt: Wer ein Unternehmen erbt und unter bestimmten Bedingungen weiterführt, wird von der Erbschaftssteuer teilweise (zu 85 %) oder vollständig befreit. Voraussetzungen hierfür waren unter anderem, dass Arbeitsplätze unter Wahrung bestimmter Lohn- und Gehaltssummen erhalten bleiben und das Vermögen des Unternehmens in die Produktion eingebunden ist. Nun verkündet das Bundesverfassungsgericht, dass die Verschonung des Betriebsvermögens von der Erbschaftssteuer nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz übereinstimme, zumindest nicht in der derzeitigen Ausgestaltung. Generell sei die Befreiung von kleinen Unternehmen dennoch gerechtfertigt. Schließlich muss das Geld, das für die Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, dem Unternehmen entnommen werden. Es steht dann weder für Investitionen noch für Innovationen oder Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Folge wäre in letzter Konsequenz eine Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und eine Gefährdung von Arbeitsplätzen. Dementsprechend sei die Steuererleichterung an sich statthaft. Wie sie in Zukunft aussehen soll und in welchem Ausmaß sie möglich bleibt, das soll der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2016 neu regeln. Bis dahin gelten die alten Regelungen weiter.