Schlechtere Chancen bei der Kreditvergabe für viele Deutsche
11. Juli 2016

Die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie der EU im Detail
Bereits im Jahr 2014 wurde die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie der EU verabschiedet, um sechs große Ziele zum Schutz der Kreditnehmer umzusetzen:- Verbraucher sollen durch Kreditvermittler mithilfe eines standardisierten Merkblatts der Europäischen Union besser informiert werden. Auch auf Werbematerialien sollen wichtige Details wie
- Gesamtkreditbetrag,
- effektiver Jahreszins,
- Informationen zum Sollzinssatz,
- Laufzeit des Kreditvertrages,
- Höhe der Raten
- und ggf. ein Hinweis zu Schwankungen der Währung sofort ersichtlich sein.
- Darüber hinaus muss für den Kreditnehmer ersichtlich sein, in welcher Beziehung der Kreditvermittler und Kreditgeber stehen.
- An der Darlehensvergabe beteiligten Personen haben die Auflage, einen Sachkundenachweis zu absolvieren und diesen gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erbringen.
- Banken werden verpflichtet, künftig vor Vertragsabschluss umfassend die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu prüfen - auch unter der Fragestellung, ob der Darlehensnehmer allen Verpflichtungen, die sich aus dem Kreditvertrag ergeben, auf lange Zeit gesehen gerecht werden kann. Dadurch sollte zum einen vermieden werden, dass Banken nach Lust und Laune Kredite vergeben - auch an Menschen, die nachweislich nicht kreditwürdig sind, zum anderen werden Banken verpflichtet, nachvollziehbare Bewertungskriterien aufzustellen. Sollte dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen werden, bestehe ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Kreditnehmer sowie der Anspruch auf einen ermäßigten Zinssatz.
- Künftig sei es untersagt, die Kreditvergabe mit dem Abschluss von Verträgen über weitere Finanzprodukte (wie z. B. Wertpapiere oder Anleihe-Verträge) zu koppeln. Bauspar-Verträge oder eine Riester-Versicherung seien dagegen zulässig.
- Das Widerrufsrecht soll verbraucherfreundlicher gestaltet werden, indem es bis zum Ablauf von einem Jahr und 14 Tagen gilt.
Das Konzept der deutschen Bundesregierung
Um Katastrophen, wie die Weltfinanzkrise im letzten Jahrzehnt, zu vermeiden, hat die deutsche Bundesregierung die Richtlinie der EU aufgegriffen und die bestehenden Regelungen per Beschluss im März erweitert. Die Kritik der Experten: Das Regelwerk verschlechtert die Voraussetzungen der Kreditnahme von jungen Familien, Durchschnittsverdienern und Rentnern. Dabei seien das eben oftmals die Menschen, die auf eine Finanzierung durch Banken beim Immobilienkauf oder geplanten Sanierungen angewiesen sind. Ursache hierfür ist die neue Regelung, dass Kredite nur noch unter der Voraussetzung vergeben werden dürfen, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Kreditvertrag wahrscheinlich auch wirklich nachkommen kann. Dadurch werden nicht nur die Spielräume der Banken eingeschränkt, sondern auch die Möglichkeiten der potenziellen Kreditnehmer.Hinweis: Dabei ist es egal, ob der Wert der Immobilie, die Höhe der vereinbarten Kreditsumme übersteigt und so im Falle einer Zwangsversteigerung die Höhe der zurückzuzahlenden Kreditsumme gedeckt wäre oder nicht.So sollen Verbraucher unter allen Umständen vor Überschuldung, wirtschaftlichen Problemen oder sogar dem Verlust des Eigenheims bewahrt werden.