Sanierungen – Nachweis von Mieterhöhungen mit Pauschalen werden von der Regierung verteidigt

Maria Lengemann

12. November 2015

Eine Sanierung der Wohnung oder des Hauses ist zwar ein schöner Effekt, aber zieht meist auch eine Mieterhöhung nach sich. Mieter sehen solche Veränderungen daher mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Vor allem deshalb, weil ein Vermieter die Möglichkeit hat, die Sanierungseffekt mit Hilfe von Pauschalwerten nachzuweisen. Hier sieht die Regierung keinen Grund für Änderungen.

Wie sich Mieterhöhungen nach einer Modernisierung zusammensetzen

Wenn der Vermieter eine Modernisierung in Auftrag gibt, dann hat er nach dem Mietrechtsänderungsgesetz die Möglichkeit, die Miete zu erhöhen. Hier gibt es einen pauschalen Betrag. Der Vermieter darf insgesamt 11% des Betrages, der für die Modernisierung angefallen ist, pro Jahr mehr verlangen. Hier ist es möglich, mit Pauschalen die Höhe der Kosten nachzuweisen. Das bedeutet: Wenn laut dem Vermieter die Modernisierungskosten pauschal bei 10.000 Euro lagen, so können von diesem Betrag 11% pro Jahr mehr von dem Mieter verlangt werden. Der Mieter muss also im Jahr bis zu 1.100 Euro mehr Miete zahlen. Auf den Monat gesehen wären das rund 90 Euro. Mieter haben das Recht, einen Nachweis für die Mieterhöhung zu verlangen. Diese Nachweise können in Form von Pauschalen erfolgen. Die Regelung hat die Linkspartei dazu bewogen, im Bundestag eine Anfrage zu stellen, ob hier Änderungen möglich sind. Grundlage für die Nachfrage war, dass die Fraktion Zweifel geäußert hatte. Die Zweifel bezogen sich darauf, dass die angegebenen Pauschalwerte auch tatsächlich den Energieeinsparungen entsprechen, die durch die Sanierung erzielt werden.

Die Verteidigung der Regierung

Die Regierung bleibt auf der Seite der Vermieter und verteidigt hier die Pauschalen. Nach Meinung der Bundesregierung kommt es nicht darauf an, exakte Daten anzugeben. Wichtig ist für die Bundesregierung nur, dass es im Rahmen der Sanierung generell zu einem sinkenden Energieverbrauch kommt. So soll der Ausstoß von Treibhausgas reduziert werden. Für die Regierung ist klar, dass durch das Mietrechtsänderungsgesetz ein Beitrag dazu geleistet wird, den Energieverbrauch zu senken. Im Bundestag jedoch konnten auf Basis dieser Einstellung keine Zahlen vorgelegt werden. Grund hierfür ist, dass die Sanierungsquote aus verschiedenen Faktoren besteht, ebenso wie der Gesamtenergieverbrauch von einem aktuellen Gebäudestand. So ist es nicht möglich, die Entwicklung in diesem Bereich in den letzten Jahren nur auf das Mietrechtsänderungsgesetz selbst beziehen zu können.

Wann genau müssen Sanierungsmaßnahmen geduldet werden?

Haben Mieter eigentlich auch die Möglichkeit, sich gegen eine Sanierung auszusprechen? Auf Basis der Aussage der Regierung kommt diese Frage wieder vermehrt auf. Tatsächlich müssen Mieter Sanierungen dann dulden, wenn diese dazu gedacht sind, die Energieeinsparung bei einer Mietsache zu erhöhen. Die Einsparungen können sich auch auf den Wasserverbrauch beziehen. Dazu kommt, dass eine Sanierung ebenfalls akzeptiert werden muss, wenn mit der Sanierung oder Modernisierung neuer Wohnraum geschaffen wird. Dies ist im § 554 BGB vermerkt. Bei der Duldung kommt es auch nicht darauf an, ob nach der Sanierung eine Mieterhöhung gefordert werden kann. Allerdings muss der Vermieter eine Modernisierungs- oder eine Sanierungsmaßnahme für den Mieter rechtzeitig ankündigen. Hier wird ein Zeitraum von mindestens drei Monaten vor dem geplanten Baubeginn angesetzt. Die Information muss auf schriftlichem Weg erfolgen.