Die von der Bundesregierung ausgehandelten Steuergesetze zum Klimaschutzpaket wurden nun vom Bundesrat beschlossen. Das bedeutet, dass energetische Gebäudesanierungen zukünftig steuerlich gefördert werden. Es können jedoch nur Selbstnutzer von Wohnungen daraus Nutzen ziehen.
Ab 2020 wird es bis zum 01. Januar 2030 möglich sein, sowohl Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung als auch anfallende Kosten für Energieberater von der Steuer abzusetzen.
Es werden eine Reihe an Maßnahmen gefördert, wie Heizungsanlagen zu erneuern oder zu optimieren, neue Fenster und digitale Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs einzubauen sowie Dächer, Geschossdecken und Wände zu dämmen. In einer vom Bundesrat beschlossenen Verordnung wird geregelt, welche Bedingungen hierfür erfüllt werden müssen.
Die Einführung dieser steuerlichen Förderung dient als Alternative zu den Förderprogrammen, die bereits ins Leben gerufen wurden. Wer eine Wohnimmobilie selbst nutzt, die älter als zehn Jahre ist, erhält die Möglichkeit, über drei Jahre 20 Prozent der für die energetischen Maßnahmen anfallenden Kosten abzusetzen. Für die Steuerermäßigung liegt die Grenze bei maximal 40.000 Euro.
Länder bekommen in Zukunft mehr Geld vom Bund, um die Steuerausfälle auszugleichen, die mit dem neuen Klimagesetz einhergehen.