Sachsen zieht bei der Rauchmelderpflicht nach
7. Dezember 2015

Neue Regelungen für Sachsen
Jüngstes Mitglied in der Reihe der Bundesländer mit Rauchmeldervorschriften ist Sachsen. Hier gelten die Bestimmungen allerdings nur für Neu- und Umbauten, wie auch im Saarland und in Thüringen. Bestandsbauten, die im Freistaat Sachsen ca. 99 % aller statistisch erfassten Wohnungen ausmachen sind hiervon ausgeschlossen.Jährlich werden mehr als 6000 Menschen bei Bränden verletzt
Ziel der Neuregelungen ist es, die Zahl der Menschen, die jedes Jahr bei einem Brand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet werden zu senken. Stiftung Warentest zu folge muss die Feuerwehr jährlich ca. 200.000 Mal ausrücken, bei den Bränden werden ca. 6.000 Brandopfer schwer verletzt und rund 600 Menschen sterben sogar an den Folgen. 95 % hiervon allerdings nicht aufgrund der Flammen, sondern einer Rauchvergiftung - dieser Gefahr sollen die neue Rauchmelderregelung nun entgegenwirken. Doch nicht alle Immobilienbesitzer müssen den neuen Gesetzesauflagen nachkommen. In der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie der derzeitige Stand für Neu-, Um- und Bestandsbauten in den verschiedenen Bundesländern ist.Bundesland | Neubau | Umbau | Bestandsbau |
Baden-Württemberg |
x |
x |
x |
Bayern |
x | x |
x |
Berlin |
- |
- |
- |
Brandenburg |
- |
- |
- |
Bremen |
x |
x |
x |
Hamburg |
x |
x |
x |
Hessen |
x |
x |
x |
Mecklenburg-Vorpommern |
x |
x |
x |
Niedersachsen |
x |
x |
x |
Nordrhein-Westfalen |
x | x |
x |
Rheinland-Pfalz |
x |
x |
x |
Saarland |
x |
x |
- |
Sachsen-Anhalt |
x |
x |
x |
Sachsen |
x |
x |
- |
Schleswig-Holstein |
x |
x |
x |
Thüringen |
x | x |
- |