Rechte und Pflichten des Mieters bei Heizungsausfall

Jinny Verdonck

19. Januar 2019

Es ist eisig kalt draußen und in der Wohnung fällt plötzlich die Heizung aus. Handelt es sich dabei um eine Mietwohnung, so können Mieter eventuell von ihrem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen. Was Mieter und Vermieter dabei beachten müssen, erfahren Sie in unserem heutigen Ratgeber.

Mietmangel

Vermieter sind laut § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, das Mietobjekt in einem „geeigneten Zustand“ zu halten. Eine defekte Heizung verstößt gegen diese Pflicht. Eine kaputte Heizung bedeutet daher einen Mietmangel, das gilt insbesondere im Winter. Im Allgemeinen geht die Heizperiode von Oktober bis April.

Wozu ist der Mieter verpflichtet?

Der Mieter muss generell sicherstellen, dass er die Mieträume ausreichend heizt und lüftet, um Schimmelbildung sowie ein Einfrieren der Heizungsrohre zu vermeiden, damit es nicht zum Rohrbruch kommt. Sollte die Heizung ausfallen, so ist der Mieter dazu verpflichtet, dies seinem Vermieter umgehend mitzuteilen. Falls der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommt und dadurch ein Rohrbruch entsteht, so kann er vom Vermieter zu Schadensersatz herangezogen werden.

Falls der Vermieter im Urlaub ist oder der Mieter diesen aus einem anderen Grund nicht erreichen kann, dann kann der Mieter selbst die Beauftragung eines Heizungsmonteurs veranlassen und die Rechnung anschließend an den Vermieter weitergeben. Dabei hat der Mieter jedoch eine angemessene Frist einzuhalten, die im Allgemeinen drei bis vier Tage beträgt.

Wann darf der Mieter die Miete kürzen?

Ist ein Mietmangel vorhanden, wie es bei einer kaputten Heizung der Fall ist, darf der Mieter die Miete reduzieren. Wenn eine defekte Heizung dazu führt, dass der Mieter die Miete kürzen will, dann muss er dies dem Vermieter schriftlich mitteilen. Die Möglichkeit zur Mietminderung greift ab dem Tag, an dem der Vermieter vom Heizungsausfall in Kenntnis gesetzt wurde.

Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Die Miete darf nur für die Tage gemindert werden, an denen die Heizung ausgefallen ist. Der Betrag wird dann anteilig von der gesamten Monatsmiete inklusive Nebenkosten abgezogen. Die Höhe der Mietminderung ist jedoch stets von der individuellen Situation abhängig, kann daher von Fall zu Fall unterschiedlich hoch ausfallen. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Als Bemessungsgrundlage wird oftmals die Temperatur der Wohnung herangezogen und die Mietminderung liegt m Allgemeinen zwischen 5 und 40 Prozent. Wenn die Wohnung zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad erreicht, so ist grundsätzlich nur eine kleine Mietminderung möglich. Fällt die Temperatur jedoch auf 15 Grad oder weniger, dann darf die Miete in der Regel um einen höheren Betrag gekürzt werden.

Sollte die Miete allerdings zu stark oder sogar grundlos gemindert werden, dann hat der Vermieter im Extremfall sogar das Recht, den Mietvertrag zu kündigen.

Fazit

Fällt die Heizung aus, so ist von beiden Parteien schnelles Handeln gefragt. Zum einen muss der Mieter dem Vermieter den Heizungsausfall umgehend mitteilen und zum anderen muss der Vermieter den Schaden schnell beheben, um die Vorschriften des BGB einzuhalten. Liegt ein defekt der Heizung und somit ein Mietmangel vor, hat der Mieter das Recht, die Miete zu kürzen.