Neue Gespräche über die Wohnimmobilienkreditrichtlinie angestoßen

Maria Lengemann

15. August 2016

Vor einigen Wochen haben wir bereits darüber berichtet, dass es durch die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) für junge Menschen und Senioren sehr schwer geworden ist, einen Immobilienkredit aufnehmen zu können. Nun wird hoffentlich nachgebessert.

Anfang September finden neue Gespräche statt

Zahlreiche Banken und Verbände haben in den letzten Wochen Kritik an der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie geübt - die nun endlich beim Bundesjustizministerium Gehör fand. Wie ein Ministeriumssprecher kundgab, solle sich intensiv über die Umsetzung sowie Auslegung der Gesetzestexte ausgetauscht werden. Im Fokus steht hierbei die umstrittene Kreditwürdigkeitsprüfung, wegen der junge Menschen und Senioren bei der Kreditvergabe deutlich benachteiligt werden. Zu Problemen führen beispielsweise die strengeren Anforderungen an die Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer, wodurch vor allem Haushalte mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen schlechtere Chancen haben. Die neuen Auflagen für Banken werden allerdings auch so ausgelegt, dass die Kreditlaufzeit die statistische Lebenserwartung der Kreditnehmer nicht übersteigen darf - wodurch auch ältere Menschen seltener bei der Beantragung eines Kredits Erfolg haben. Zudem sollen Banken haften, wenn die Finanzierung nicht wie geplant verläuft.
Laut Hochrechnungen einiger Kreditinstitute, Baufinanzierer und Kreditvermittler werden seit Inkrafttreten der neuen WIKR 20 Prozent weniger Kredite vergeben.
Zu den Forderungen des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) gehören beispielsweise
  • Ausnahmen für Renovierungsvorhaben und
  • Übergangsregelungen bei Anschlussfinanzierungen,
die in der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie durchaus vorgesehen sind. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert zudem eine wörtliche Übernahme der europäischen Formulierungen, ohne etwaige Anpassungen durch den deutschen Gesetzgeber.