Namen an den Klingelschildern verstoßen nicht gegen das Datenschutzgesetz

Jinny Verdonck

24. Oktober 2018

Die Verwirrung war groß, aber die Bundesbeauftragte für Datenschutz hat nun klargestellt, dass Namen der Mieter an den Klingelschildern erlaubt sind. Das bedeutet, dass Vermieter nicht die Pflicht haben dafür zu sorgen, dass die Namensschilder ihrer Mieter an den Klingeln abgenommen werden.

Ein Fall aus Österreich hatte hierzulande unter Vermietern Verwirrung ausgelöst

Ein Mieter einer Wohnung in Wien hatte eine Beschwerde darüber eingereicht, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft Wiener Wohnen seinen Namen am Klingelschild angebracht hatte. In den Augen des Mieters verstößt dies gegen die Datenschutzverordnung (DSGVO). Aus diesem Grund sieht sich Wiener Wohnen dazu veranlasst, bis zum Ende des Jahres 2018 sämtliche Namen der Mieter an allen Klingeln ihrer Wohnanlagen durch Nummern auszutauschen. Ganze 220.000 Wohnungen sind von dieser Maßnahme betroffen. Wenn ein Mieter seinen Namen weiterhin am Klingelschild haben möchte, dann wird er dazu aufgefordert, die Anbringung des Namens selber durchzuführen.

Dieser Fall aus dem Nachbarland warf die Frage auf, ob es auch in Deutschland aufgrund der Datenschutzverordnung unzulässig sei, Namensschilder an den Klingeln und Briefkästen anzubringen, wenn dies ohne Einwilligung der Mieter geschieht. Diese Unklarheit führte dazu, dass der Eigentümerverband Haus & Grund vom Bund eine Klarstellung verlangte.

Die DSGVO greift nicht bei Klingelschildern

Laut der Datenschutzbeauftragten sei die Anbringung von Namen an den Klingelschildern keine automatisierte Verarbeitung und außerdem erfolge auch keine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen. Aus diesem Grund falle die Anbringung von Namen an den Klingelschildern im Allgemeinen nicht in das Anwendungsgebiet der neuen EU-Datenschutzregelung. Wer keine namentliche Nennung an der Klingel wünsche, der kann ganz einfach Einspruch dagegen erheben.

Die neuen EU-Regeln traten am 25. Mai dieses Jahres in Kraft und legen fest, wie Firmen und Organisationen Daten verarbeiten und speichern dürfen. Diese Neuregelung hatte unter vielen Unternehmen und Vereinen für Verunsicherung gesorgt und sie befürchteten, abgemahnt zu werden.