München: Musterklage der Mieter bezüglich Mieterhöhung erfolgreich

Jinny Verdonck

22. Oktober 2019

Die Mieter einer Immobilie in Schwabing dürfen sich freuen, denn sie haben vor dem Gericht einen Erfolg erzielen können: Die Umlage der Modernisierungskosten darf nicht so hoch ausfallen, wie es sich der verklagte Eigentümer ursprünglich gedacht hat. Zu dieser Entscheidung ist das Oberlandesgericht München gekommen.

Hintergrund zum Fall

Nach Modernisierungen konnten Vermieter früher die Miete um 11 % erhöhen. Nachdem jedoch das Mietrechtsanpassungsgesetz am 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde nach einer Modernisierung die erlaubte Mieterhöhung auf 8 % begrenzt. In diesem Fall hatte der betreffende Eigentümer Ende Dezember 2018, also kurz bevor das neue Mietrechtsanpassungsgesetz gültig wurde, die Mieter per Anschreiben über die bestehende Modernisierung informiert und verlangte von seinen Mietern eine Mieterhöhung um 11 %.

In der betreffenden Immobilie wohnen etwa 230 Mieter, von denen etwa 200 von den geplanten Modernisierungsarbeiten betroffen seien. Der Mieterverein München hatte im Namen der Mieter - über 130 an der Zahl - das betreffende Unternehmen verklagt.

Das Urteil des Gerichts

Der Münchner Mieterverein wollte mit seiner Klage durchsetzen, dass das neue Recht angewendet wird, wodurch die Mieter nur eine Erhöhung um 8 % statt 11 % zahlen müssten. Der Mieterverein argumentierte, dass die vom Eigentümer angekündigten Modernisierungsarbeiten erst ab dem Jahr 2021 beginnen sollten.

Das Oberlandesgericht gab dem Mieterverein Recht und begründete dies damit, dass zwischen der Ankündigung und der tatsächlichen Durchführung der Arbeiten ein zu langer Zeitraum besteht, vor allem auch, da die Planungsarbeiten im Sommer 2019 noch gar nicht abgeschlossen waren. Das verklagte Unternehmen kann gegen dieses Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.