Mietwohnungsbau: Die Sonder-AfA kommt

Jinny Verdonck

2. Juli 2019

Der Bundesrat hat Ende Juni seine Zustimmung für das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (kurz Sonder-AfA) gegeben und es soll bundesweit eingeführt werden.

Was beinhaltet das neue Gesetz?

Die Sonder-AfA kann für alle Bauanträge in Anspruch genommen werden, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden. Private Investoren erhalten durch das neue Gesetz die Möglichkeit, bei einem Mietwohnungsbau 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei der Steuer geltend zu machen. Es ist für vier Jahre befristet und gilt ergänzend zur bereits gültigen linearen Sonderabschreibung in Höhe von 2 %. Das bedeutet, dass bei einer Mietwohnung in den ersten vier Jahren insgesamt 28 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer abgeschrieben werden können. Um die Sonderabschreibung zu erhalten, wird vorausgesetzt, dass zum einen die Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche nicht mehr als 3.000 Euro betragen (ohne Grund und Boden) und zum anderen die Mietdauer mindestens zehn Jahre beträgt. Gedeckelt wird die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung auf 2.000 Euro pro Quadratmeter.

Diese Regelungen sind nicht nur dort gültig, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, sondern für ganz Deutschland. Die Hoffnung der Bundesregierung ist es, mit diesem Steuervorteil einen Reiz für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen zu schaffen. Die Einnahmeausfälle, die mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstehen, schätzt das Finanzministerium auf rund 310 Millionen Euro.

Die Miethöhe wird nicht begrenzt

Während der Bundestag diese neuen Vorschriften schon Ende 2018 verabschiedet hatte, strich der Bundesrat den Beschluss von der Tagesordnung, da er beklagte, dass die Miethöhe nicht begrenzt sei. Zudem beanstandete der Bundesrat, dass die abschreibungsfähigen Kosten auf 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt seien, da dies allein seiner Ansicht nach für die Schaffung von neuen und bezahlbaren Mietwohnungen nicht genug sei. Der Bundesrat stimmte dieser Vorlage nun aber doch noch zu. Aus einigen Kreisen heißt es, dass die Grenze vom Bundeskanzleramt jedoch zeitnah auf 3.500 Euro erhöht werden solle - bestätigt wurde dies allerdings noch nicht.