Kommunalaufsicht darf Gemeinde dazu anweisen, Straßenausbaubeiträge zu erheben

Jinny Verdonck

11. Juni 2019

Zwar haben Gemeinden das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, dennoch kann die Kommunalaufsicht die Gemeinden zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichten, denn dies sei mit dem Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar. So lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 29.05.2019.

Für den Fall, dass eine Kommune die landesrechtlichen Richtlinien für eine entsprechende Beitragssatzung nicht beachten sollte, habe die Kommunalaufsicht die Möglichkeit, sie entweder dazu anzuweisen oder selber eine gesetzeskonforme Satzung im Wege der Ersatzvornahme zu erlassen.

Hintergrund zum Fall

Die in Hessen befindliche Stadt Schlitz hatte bereits seit mehreren Jahren ein beträchtliches Haushaltsdefizit, trotzdem erhob Sie keine Anliegerbeiträge, obwohl Straßenausbaumaßnahmen geplant waren. Aus diesem Grund hatte die Kommunalaufsichtsbehörde diese hessische Gemeinde dazu angewiesen, eine Straßenbaubeitragssatzung einzuführen. Dagegen hatte die Stadt Klage eingereicht, denn sie sah darin ein unberechtigtes Eingreifen in ihre Selbstverwaltung.

In den beiden Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Sowohl das Verwaltungsgericht Gießen (Urteil vom 06.06.2013) als auch der Verwaltungsgerichtshof Kassel (Urteil vom 12.01.2018) wiesen die Klage ab. Der Fall landete vor dem Bundesverwaltungsgericht, dessen Vorsitzender Richter keinen Anlass sah, das VGH-Urteil anzufechten. Da die Gemeinde einen zu geringen Gemeindeanteil festgelegt habe, habe sie ihre landesrechtliche Pflicht verletzt, ihren defizitären Haushalt durch das vollständige Ausschöpfen ihrer Einnahmequellen auszugleichen.

Alte Vorschrift

Über einen langen Zeitraum galt in Hessen die Vorschrift, dass diejenigen Städte und Gemeinden, die ein Haushaltsdefizit aufwiesen, die Pflicht haben, die Bürger zur Kostenbeteiligung beim Straßenbau und Straßensanierung heranzuziehen. Im Jahr 2018 trat jedoch eine Gesetzesänderung in Kraft, nach der Kommunen das Recht eingeräumt wird, selbst die Entscheidung darüber zu treffen, ob sie von ihren Bürgern Straßenbaubeiträge verlangen oder nicht. Als die Kommunalaufsicht jedoch ihre Anordnung erließ, galten noch immer die alten Gesetzesvorschriften.

Straßenbaubeiträge sind umstritten

Es gibt in Sachen Straßenbaubeiträge keine bundeseinheitliche Regelung. Auch gibt es dagegen immer wieder Proteste vonseiten der Anwohner. In diesem Fall geht es für die Bürger um eine Summe von rund 240.000 Euro. Der Bürgermeister von Schlitz gibt an, nun rechtlich prüfen zu wollen, welche Schritte unternommen werden können, um die Bürger finanziell zu verschonen.