Kabinettsbeschluss: Mieter und Vermieter sollen sich die CO2-Kosten teilen

Jinny Verdonck

13. Mai 2021

In Zukunft müssen Vermieter 50 % der Mehrkosten bei der CO2-Bepreisung zahlen. Darauf hat sich die Bundesregierung nun nach einem langen Streit geeinigt.

Seit Anfang des Jahres ist das Heizen mit Öl und Gas durch die Einführung des CO2-Preises teurer geworden. Die Bundesregierung war sich bislang nicht darüber einig, ob nur die Mieter oder auch die Vermieter für die Mehrkosten aufkommen sollen. Die Umlegung der Kosten kann nach derzeitiger Rechtslage ohne Einschränkung auf die Mieter erfolgen. Nach einer Einigung der Koalition sollen die Kosten künftig aber zur Hälfte geteilt werden. Dies ruft Kritik der Immobilienverbände hervor, die darin eine Investitionsbremse für Vermieter sehen.

Mit einer zusätzlichen Förderung in Höhe von bis zu 8 Mrd. Euro sollen die neuen Klimaschutzziele umgesetzt werden. Dieses Sofortprogramm wurde nun von der Bundesregierung verabschiedet. Neben dieser Förderung gibt es auch die zusätzliche Vorgabe der Kostenteilung des CO2-Preises, die in Zukunft hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt werden soll. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung eine bessere Wirkung des CO2-Preises, da die Entscheidung über die Heizungsart und energetischen Sanierung beim Vermieter liegt. Mit dem CO2-Preis soll ein Anreiz geschaffen werden, damit Vermieter in klimafreundliche Alternativen investieren und dadurch der Zahlung des CO2-Preises entgehen können.