Ist das Bestellerprinzip schon in Kraft getreten?

Maria Lengemann

8. Januar 2015

Im Jahr 2015 soll es eingeführt werden, das Bestellerprinzip. Doch entgegen aller Irrmeldungen, die im Umlauf sind, ist das Gesetz zu Mietpreisbremse und Bestellerprinzip noch nicht in Kraft getreten. Wie es endgültig aussehen wird, ist zudem noch unklar. Verkauf ist vom Bestellerprinzip ausgeschlossen Die Angst vor den Kosten, die durch die Verabschiedung des Bestellerprinzips auf sie zukommen könnten, ist bei Immobilieneigentümern groß. Noch ist es jedoch nicht verabschiedet. Wer vor hat, eine Immobilie zu verkaufen, muss sich gar keine Sorgen machen. Der Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip nicht betroffen. Hier gilt weiterhin, sofern nicht anders geregelt, dass der Käufer die Kosten des Maklers trägt. Die Vorteile des Bestellerprinzips für Vermieter Bei der Vermietung von Wohnungseigentum gilt nach Verabschiedung des Gesetzes, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlt. Das muss nicht unbedingt Nachteile für den Vermieter mit sich bringen. Vor allem in begehrten Mietlagen kann es einerseits so sein, dass Mieter einen Makler beauftragen, um eine passende Wohnung für sie zu finden. In diesem Fall würde der Mieter weiterhin die Maklerkosten übernehmen. Andererseits wird die Beauftragung und damit die Pflicht zur Bezahlung des Maklers vom Vermieter die Dienstleistungen, die er dafür erhält, positiv beeinflussen. Makler stellen sich bereits jetzt auf die Veränderungen durch das Bestellerprinzip ein. Um ihren Kunden noch besser betreuen zu können, verbessern sie ihre Dienstleistungen rund um die Vermietung und stellen sich auf das Angebot von umfangreichen Paketen ein. Wer eine Wohnung vermieten und dafür einen Makler beauftragen möchte, kann sich dementsprechend auf eine ansprechende Präsentation, auf den aktuellen Stand von (Miet-)Verträgen und auf die Kenntnisse regionaler Vermietungsspezialisten verlassen. Somit erfolgt die Neuvermietung zügig und durch die schnelle Wiedervermietung sind die Kosten schnell wieder ausgeglichen.