In NRW werden Beratungen zu Ladesäulen für E-Autos gefördert

Jinny Verdonck

5. Dezember 2018

Wenn Sie als privater Vermieter in Nordrhein-Westfalen mit dem Gedanken spielen, Ihren Mietern Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen, dann können Sie eventuell eine Förderung für die Umsetzungsberatung in Anspruch nehmen. Diese Umsetzungsberatung wird seit dem 01.10.2018 gefördert. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Welche Vorteile bietet eine eigene Ladesäule?

Eine Ladesäule im eigenen Zuhause bietet für die Nutzer gleich mehrere Vorteile, denn sie müssen sich nicht auf die Suche nach einer Ladestation machen, sie müssen die Zeit an der Ladesäule nicht einschränken und können mit niedrigem Ladestrom das Elektroauto langsam laden. Gegebenenfalls kann dabei auch Fotovoltaik oder andere regenerative Energieträger eingebunden werden. Für die Immobilie bedeutet eine eigene Ladesäule eine Werterhöhung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Förderung können diejenigen Eigenheimbesitzer stellen, die ihre Immobilie privat vermieten und deren Mietshaus mindestens aus drei Wohnungen besteht. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selber nutzen, gilt die Förderung jedoch nicht. Dabei ist es insbesondere für Wohnungseigentümer wichtig, sich umfassend zu diesem Thema beraten zu lassen. Bislang erschwert das Wohnungseigentumsrecht nämlich derlei Projekte. Aus diesem Grund prüft das Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen derzeit, ob es möglich ist, die Förderung künftig auch auf Wohnungseigentumsgemeinschaften auszuweiten.

Wo und wann kann der Antrag gestellt werden?

Es ist wichtig, den Förderantrag rechtzeitig zu stellen, denn erst wenn dieser entschieden ist, darf mit der Maßnahme begonnen werden, d. h. es muss so lange gewartet werden, bis Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, bevor Sie den Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme erteilen. Der Antrag kann online auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Wer eine neutrale und unabhängige Beratung wünscht, um zu erfahren, welche Lademöglichkeiten in seinem Mietobjekt eingerichtet werden können, der kann vom Land Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung erhalten. Der Zuschuss kann bis zu 50 % der Beratungskosten betragen, bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass nach erfolgter Beratung ein deutliches Konzept festgelegt wird, festgehalten in einem Handlungs- und Umsetzungsplan. 

Fazit

Während hierzulande der Absatz von Elektroautos zwar allmählich steigt, kommt der Ausbau von Ladestationen bislang nicht sehr schnell voran. Vielleicht weckt diese Förderung das Interesse der privaten Vermieter an eigenen Ladestationen, wodurch neue Lademöglichkeiten geschaffen werden könnten. Im Falle eines späteren Verkaufs der Immobilie kann eine hauseigene Ladestation für Elektroautos den Wert steigern und die Immobilie für potenzielle Käufer attraktiver machen.