Fertigstellungen in Bayern so hoch wie zuletzt vor 20 Jahren
Die Zahl der neu errichteten Wohnungen in Bayern war in 2020 so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr. Nach einer Analyse des Landesamts für Statistik gab es in Bayern letztes Jahr insgesamt 64.013 fertiggestellte Wohnungen. Dies entspricht einem Plus von 7 % im Vergleich zum Vorjahr. Zudem wurden sehr viele neue Wohnungen genehmigt.
Das Jahr 2020 verzeichnete knapp 77.750 Baugenehmigungen und auch die Quote der Fertigstellungen war mit 82 % ein wenig höher als der zehnjährige Durchschnitt von 81 %.
In Mehrfamilienhäusern und Wohnheimen wuchs die Fertigstellungsquote gegenüber dem Jahr zuvor um 8 %. Insgesamt wurden in diesen Immobilienarten 30.980 Wohnungen fertiggestellt. Darüber hinaus gab es auch ein Plus bei den Ein- und Zweifamilienhäusern, denn im Jahr 2020 wurden rund 19.700 Einfamilienhäuser fertiggestellt. Währenddessen gab es bei den Doppelhäusern sogar ein Plus von 10 % und insgesamt gab es hier 4.790 Fertigstellungen.
Durch die neue Bayerische Bauordnung soll der Wohnungsbau noch schneller vorankommen, so die Hoffnung. Wenn es sich um einen einfachen Fall handelt, soll es in Zukunft möglich sein, bereits in drei Monaten mit dem Bau zu beginnen.
Immobilien in Berlin wurden von der IBB mit 1,4 Mrd. Euro gefördert
Ganze 1,44 Mrd. Euro gab es im Jahr 2020 von der Investitionsbank Berlin (IBB) zur Förderung von Immobilien. Dies stellt das zweitbeste Finanzierungsergebnis der IBB der letzten Jahre dar. Im Bereich Sanierung und Modernisierung gab es in 2020 verglichen mit dem Jahr zuvor einen starken Anstieg der Finanzierungszusagen, die um knapp ein Drittel auf rund 42 Mio. Euro gewachsen sind.
Gekippter Mietendeckel: Berliner Senat sichert Mietern Hilfe zu
Nach einem Beschluss des Berliner Senats erhalten Mieter Unterstützung, wenn sie aufgrund der Aufhebung der Mietpreisbremse finanzielle Schwierigkeiten haben. Während manche Wohnungsunternehmen auf Nachzahlungen verzichten, müssen Mieter bei anderen Unternehmen jedoch nachzahlen. Bei Härtefällen will nun der Berliner Senat einspringen. Mieter, die keine Transferleistungen beziehen, wie Hartz IV oder Wohngeld, können ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, sofern sie durch die von ihrem Vermieter geforderten Nachzahlungen in Not geraten.