Immobilien 2016 - diese Änderungen können interessant sein
Maria Lengemann
16. Dezember 2015
Auch im neuen Jahr gibt es wieder einige Änderungen in Bezug auf den Verkauf von Immobilien. Auch Immobilien-Inhaber sollten sich darüber informieren, was es Neues gibt und inwieweit sie davon betroffen sind. Unter anderem gibt es auch Änderungen in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht von Heizkörpern.
Makler brauchen einen Sachkundenachweis
Eine Änderung, die vor allem zum Schutz von Käufern und Verkäufern ins Leben gerufen wurde, ist der Sachkundenachweis, den Makler nun vorweisen müssen. Ziel ist es, Verbraucher auf diese Weise vor Fehlberatungen zu schützen. Nicht selten ziehen Fehlberatungen auch einen finanziellen Schaden nach sich, der für Verbraucher ein großes Problem darstellen kann. Ein Makler kann daher nur noch dann eine Gewerbeerlaubnis erhalten, wenn er auch einen Sachkundenachweis zur Verfügung stellen kann. Dazu gehört auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Schon Anfang des kommenden Jahres soll diese Vorgabe umgesetzt werden. Verbraucher können hier nur gewinnen und sollten darauf achten, dass der von ihnen ausgewählte Makler den Sachkundenachweis auch wirklich erbracht hat.
Heizkörper – neue Kennzeichnungspflicht wird verabschiedet
Die EU Ökodesign-Richtlinien sehen ab 2016 vor, dass neue Heizkörper, die in Immobilien eingearbeitet werden, eine Energieeffizienz von mindestens A, besser noch A++ haben müssen. Die Label für den Nachweis der Energieeffizienz der Heizkörper werden durch den Schornsteinfeger oder auch durch den Heizungsbauer vergeben. Gerade dann, wenn das Wohneigentum im nächsten Jahr verkauft werden soll, ist es nur von Vorteil, die Kennzeichnung bereits zu haben. Wenn die Kennzeichnung nicht vorhanden ist, dann kann das durchaus den Wert einer Immobilie mindern.
Neuigkeiten auch bei der Finanzierung
Nach wie vor steht die Immobilienfinanzierung natürlich gerade für Käufer an erster Stelle. 2016 ist durch die Bundesregierung eine Umsetzung von einer neuen EU-Richtlinie geplant, die sich auf die Wohnimmobilienfinanzierung bezieht. Es ist geplant, innerhalb von Deutschland die Informationspflicht zu verbessern, die bei einer Kreditvergabe notwendig ist. Damit sollen Banken genau prüfen können, ob die Kunden wirklich kreditwürdig sind. Wenn ein Kreditinstitut nicht in der Lage ist, die Bonitätsprüfung der Kunden auch nachzuweisen, dann kann der Kreditnehmer jederzeit von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen. Damit haben Kreditnehmer auch die Möglichkeit, schon gezahlte Zinsen wieder zurück zu erhalten. Daher sollten Verkäufer von Immobilien einen Makler auswählen, der vor dem Verkauf darauf achtet, dass die Kreditwürdigkeit eines Käufers auch wirklich überprüft wurde. Damit schützt sich der Verkäufer davor, seine Immobilien an Kunden zu verkaufen, die möglicherweise einen Kredit gar nicht tragen können.
Immer gut informiert bleiben
Gerade in Bezug auf den Kauf und Verkauf von Immobilien ist es wichtig, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Allein für den Wert einer Immobilie kann es nur von Vorteil sein, die neuesten Richtlinien zu kennen und einem potentiellen Käufer alle Nachweise erbringen zu können. Auch wenn der Immobilienmarkt auch 2016 tendenziell am Steigen ist und das Interesse an Eigentum nicht nachlässt, so ist auch die Konkurrenz groß. Daher profitieren Verkäufer nur davon, sich ausreichend zu informieren und einen Makler ihres Vertrauens an ihrer Seite zu haben, der sich auf seinem Fachgebiet gut auskennt und den Verkäufer damit sicher beim Verkauf begleiten kann.