Illegale Vermietung von Ferienwohnungen: Berlin kassiert Bußgelder in Höhe von 1,5 Millionen Euro

In Berlin besteht bereits seit dem Jahr 2014 ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Wer in der deutschen Hauptstadt illegal eine Ferienwohnung vermietet, sieht sich hohen Bußgeldern ausgesetzt. Obwohl Berlin durch diese Verordnung etwa 1,5 Millionen Euro erzielt hat, fällt die Bilanz der abschreckenden Wirkung dieses Bußgeldes jedoch trotzdem eher nüchtern aus.
Das Bußgeld bei illegaler Vermietung wurde vor einem Jahr eingeführt und kann bis zu 500.000 Euro hoch sein. Die Höhe des Bußgeldes ist dabei von dem wirtschaftlichen Vorteil des Vermieters abhängig. Über 250 Vermieter illegaler Ferienwohnungen wurden mit einem Bußgeld konfrontiert, wodurch in Berlin insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro eingenommen wurden. Zudem nahm die Zahl der registrierten Unterkünfte zu. Das fand die Deutsche Presse-Agentur in einer Umfrage heraus. Die Berliner Bezirke haben bislang eine Genehmigung für fast 1.900 Ferienwohnungen erteilt. Die Mehrzahl davon befinden sich in Berlin-Mitte sowie in Friedrichshain-Kreuzberg. Die Bezirke rechnen aber damit, dass sich noch eine Menge weiterer illegaler Ferienwohnungen auf dem Markt befinden.
Genehmigung oder Registrierung Pflicht
Aufgrund der unaufhörlich steigenden Mieten wird der Ferienwohnungsmarkt vom Berliner Senat reguliert, mit dem Ziel, eine größere Anzahl an Wohnungen über einen längeren Zeitraum an Berliner zu vermieten. Wer daher vorhat seine Eigentumswohnung oder gar seine Mietwohnung an Touristen oder Geschäftsleute unterzuvermieten, der benötigt zuerst eine Genehmigung, die vom Bezirk ausgestellt wird. Wenn lediglich ein Zimmer für Gäste vermietet werden soll, wird keine Genehmigung benötigt, sondern stattdessen eine Registriernummer. Es ist Pflicht, diese Registriernummer auf den Vermietungsportalen anzugeben.
Auch in Hamburg sind Vermieter seit April 2019 zur Registrierung ihrer Wohnung verpflichtet. Sie haben es im Vergleich zu den Berlinern allerdings einfacher, denn sie können ihre Wohnung online registrieren und es werden dafür keine Gebühren berechnet.
Mangelnde Kontrolle
Es fehle jedoch zum einen an Personal, um Kontrollen durchzuführen und zum anderen an Rechten, um gegen Vermietungsplattformen wie Airbnb durchzugreifen. So wird von mehreren Berliner Stadträten die Kritik laut, dass ihnen im Kampf gegen illegal vermietete Wohnungen die Hände gebunden seien. Die Betreiber der Plattformen mit einem ausländischen Sitz und Server seien nicht dazu verpflichtet, die Nutzerdaten preiszugeben, wodurch das Aufspüren illegaler Ferienwohnungen eine schwierige Aufgabe sei.
Nach Angaben des Vermittlungsportals sei eine Datenweitergabe generell nicht gestattet. Im Dezember 2018 hatte das Verwaltungsgericht (VG) München das Urteil gefällt, dass Airbnb die Pflicht hat die Daten von langfristigen Vermietern herauszugeben. Airbnb hat rechtliche Schritte dagegen eingeleitet.