Im Hamburger Stadtteil St. Pauli standen 32 Wohnungen in der Hein-Hoyer-Straße zum Verkauf. Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte verhandelte mit dem potenziellen Käufer des Grundstücks, einem Privatinvestor, konnte ihn jedoch nicht davon überzeugen, sich nach der dort gültigen Sozialen Erhaltungsverordnung zu richten. Daher hat die Stadt Hamburg zum ersten Mal ihr Vorkaufsrecht ausgeübt.
Durch die Anwendung des Vorkaufsrechts wolle der Hamburger Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) dafür sorgen, dass die Bewohner geschützt sind. Es wurde allerdings nicht öffentlich bekannt gegeben, zu welchem Kaufpreis die Stadt Hamburg den Altbau mit den 32 Wohneinheiten erworben hat.
Der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) lobt die Entscheidung der Stadt und sieht darin ein „starkes Signal”, das an diejenigen Spekulanten gesendet wird, deren vorrangiges Ziel es ist, maximale Profite mit Wohngebäuden zu erwirtschaften. Die Stadt mache es potenziellen Käufern mit diesem Signal klar, dass sie eingreift, falls sich die Spekulanten nicht an die Vorschriften halten.
Die Soziale Erhaltungsverordnung gilt für elf Hamburger Gebiete
Indem die Stadt Hamburg ihr Vorkaufsrecht ausübt, trage sie nach Ansicht des VNW im Gegensatz zur Mietpreisbremse oder dem Einfrieren von Mieten tatsächlich dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen.
Durch die Soziale Erhaltungsverordnung sollen die Bewohner laut den Behörden zum einen vor Verdrängung mittels Luxusmodernisierungen geschützt werden und zum anderen davor, dass Mietwohnungen in Eigentumswohnungen verwandelt werden. Besonders in zentralen Stadtteilen mit einer starken Nachfrage, wie es in St. Pauli der Fall ist, gebe es einen hohen Aufwertungs- und Verdrängungsdruck.
Gültig ist die soziale Erhaltungsverordnung in elf Hamburger Gebieten mit etwa 188.000 Bewohnern. Bei jedem Verkauf eines Wohngebäudes wird geprüft, ob die Absichten des potenziellen Käufers mit den Zielen der Verordnung in Einklang stehen.
Das neu erworbene Grundstück soll nun gemäß den Zielen der sozialen Erhaltungsverordnung durch die Stadt erhalten und bewirtschaftet werden.