Grundsteuer – weiterhin ein heiß diskutiertes Thema
2. Dezember 2015

Eigentlich ist die Grundsteuer schon deutlich veraltet
Bei einer näheren Betrachtung des Themas „Grundsteuer“ wird deutlich, dass es sich hierbei um eine Steuer handelt, die eigentlich als veraltet angesehen werden kann. Diese liegt vor allem an der Bemessungsgrundlage, die hier angesetzt wird. Die Bemessungsgrundlage sind Einheitswerte, die sich jedoch in Ost- und Westdeutschland unterscheiden. In Ostdeutschland gehen sie auf das Jahr 1935 zurück, in Westdeutschland dagegen auf das Jahr 1964. Auch wenn es sich hierbei um ein veraltetes Verfahren handelt, haben es die Zuständigen in der Politik bisher noch nicht geschafft, sich anderweitig zu einigen. Der Deutsche Mieterbund und der Naturschutzbund sehen auch die Forderungen des Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen kritisch. So würden hierbei sowohl die leer stehenden Gebäude als auch die nur zu Teilen bebauten Grundstücke nicht erfasst werden. Mit der Umsetzung einer Bodensteuer würde stattdessen lediglich noch der Boden selbst besteuert werden. Damit werden dann Wert und Größe eines Grundstückes als Grundlage für die Grundsteuer genommen.Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen – die Forderungen
Interessant dürften die Forderungen sein, die durch das Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen gestellt wurden. Unter anderem gehören zu diesen Forderungen eine einheitliche Musterbauordnung für alle Länder sowie eine Überprüfung des Normungswesens. Diese Punkte sind ebenfalls bei den Forderungen zu finden:- Forcierung von seriellem Bauen, damit günstiger Wohnraum entstehen kann.
- Flexibilisierung der Stellplatzverordnung.
- Neue Konzeption zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und der Energie-Einsparverordnung.
- Die Schaffung von steuerlichen Anreizen für einen bezahlbaren Wohnraum.