Grundsteuer – neue Gesetzesänderung in den Startlöchern?
Maria Lengemann
28. Juli 2016
Die Grundsteuer bereitet Immobilienkäufern wohl mit die größten Bauchschmerzen, denn sie ist einer der Faktoren, der den Gesamtpreis von einer Immobilie deutlich in die Höhe treiben kann. Gerade in den letzten Jahren wurde die Grundsteuer deutlich angehoben, das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Kosten für die Immobilien. Gerade in Gebieten, wo die Kosten für eine Immobilie tendenziell steigen, werden Häuser, Wohnungen und Grundstücke noch teurer, so wie in München. Doch das soll sich nun ändern.
Es gibt einen neuen Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer. Dieser besagt, dass zukünftig die Basis für die Bewertung der Grundsteuererhebung aus den Herstellungskosten entnommen werden soll. Diese unterliegen einer ständigen Aktualisierung. Vorgestellt wurde der Entwurf durch Niedersachsen und Hessen. Mit dem Fokus auf den Sachwert statt dem Verkehrswert sollen in erster Linie Verwaltungskosten reduziert werden.
Die automatisierte Wertermittlung als Ziel
Im Moment ist es noch so, dass Einheitswerte die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer darstellen. Bereits im Jahr 2014 gab es durch den Bundesfinanzhof einen Hinweis darauf, dass die Methode nicht rechtmäßig sei. Derzeit ist das Bundesverfassungsgericht mit der Grundsteuer beschäftigt und kann für eine Änderung sorgen. Wenn es mit dem Bundesfinanzhof konform geht, dann kann es passieren, das Einnahmen aus der Grundsteuer nicht nur reduziert werden, sondern durchaus ganz wegfallen. Bisher ist es so, dass pro Jahr allein mit der Grundsteuer rund 11 Milliarden Einnahmen gemacht werden. Das macht sie natürlich zu einer besonders großen Einnahmequelle von Städten und Gemeinden.
Der nun eingereichte Entwurf sorgt aber für Kritik durch den Deutschen Mieterbund. So wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Methode handelt, die einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen kann. Die Länder haben in ihrem Gesetzesantrag angeboten, die Immobilien nach den Herstellungskosten sowie dem Bodenrichtwert des Grundstücks einzuordnen. In dem Entwurf wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Größe handelt, die objektiv festgelegt werden kann. Durch die Vernetzung der Verwaltungen für Finanzen soll eine automatisierte Bewertung festgelegt werden, die den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Die Herstellungskosten für die Immobilien sollen pauschalisiert werden und auf Daten basieren, die im Rahmen der Erbschaftssteuer aufgerufen werden. Wenn es sich um Altbauten handelt, dann kann mit Abschlägen von bis zu 70% gearbeitet werden. Für die Neubauten bedeutet dies jedoch einen steuerlichen Nachteil.
Zeit für die Bearbeitung
Bisher ist aber noch etwas Zeit für die Bearbeitung des Entwurfs, denn nach wie vor ist es so, dass die Einheitswerte als Grundlage bestehen bleiben und das bis zum Jahr 2026. Die erste Anwendung nach der neuen Methode soll ab 2022 in Anspruch genommen werden, realistische Einschätzungen besagen jedoch, dass dies noch bis 2027 dauern kann. Wie hoch die Grundsteuer dann ist, wird nicht nur durch die Bewertung festgelegt, sondern auch durch die Steuermesszahlen. Nach wie vor werden diese durch die Länder selbst festgelegt und lassen sich nicht verallgemeinern. Auch wenn der neue Entwurf auf den ersten Blick attraktiv klingt, wird die Grundsteuer weiterhin erst einmal die Immobilienpreise für den Käufer nach oben treiben.