Grunderwerbsteuer 2016/2017

Jinny Verdonck

29. August 2017

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Grunderwerbsteuer sowie alle Änderungen für das Jahr 2017.

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf eines inländischen Grundstücks oder inländischen Grundstückanteils erhoben und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Seitdem die Grunderwerbsteuerreform eingeführt wurde, wird es den einzelnen Bundesländern ermöglicht, seit 2006 den Grunderwerbsteuersatz selber festzulegen. Da viele Bundesländer von diesem Recht Gebrauch machen, ist die Grunderwerbsteuer in vielen Bundesländern stetig gestiegen und beträgt derzeit zwischen 3,5 % bis 6,5 %. Die daraus resultierenden Steuereinnahmen haben sich dadurch um ganze 90 % erhöht.

Grunderwerbsteuer für das aktuelle Jahr

Im Vergleich zu 2015 hat sich in diesem Jahr in Bezug auf die Grunderwerbsteuer nicht viel geändert. Die Grunderwerbsteuersätze für 2016 sind wie folgt:
  • 6,5 %: Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Brandenburg
  • 6 %: Berlin und Hessen
  • 5 %: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • 4,5 %: Hamburg
  • 3,5 %: Bayern und Sachsen
Somit bilden Bayern und Sachsen noch immer die einzigen beiden Bundesländer, die die Grunderwerbsteuer trotz der Reform nicht erhöht haben.

Welche Änderungen gibt es für 2017?

Für das Jahr 2017 steht eine Veränderung an, denn das Bundesland Thüringen erhöht ab dem 01.01.2017 die Grunderwerbsteuer von aktuell 5 % auf 6,5 %. Wenn Sie daher mit dem Gedanken spielen in Thüringen zu investieren, lohnt es sich zu versuchen, die Kaufabwicklung noch dieses Jahr abzuschließen, um bares Geld zu sparen. Auch wer vorhat, seine Immobilie in nächster Zeit in diesem Bundesland zu verkaufen, sollte sich beeilen. Eine weitere Erhöhung könnte es in Baden-Württemberg geben. Dieses Bundesland spielt mit dem Gedanken, die Grunderwerbsteuer von 5 % auf 6,5 % zu erhöhen. Dies ist jedoch lediglich als mögliche Erhöhung zu betrachten und wurde noch nicht verabschiedet. Entspannter scheint es hingegen in den anderen Bundesländern auszusehen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist Thüringen das einzige Bundesland, bei dem eine Erhöhung für das kommende Jahr fest beschlossen wurde. Private Kapitalanleger, die gerne in eine Immobilie investieren möchten, die als Miethaus oder Mietwohnung zur Altersvorsorge dienen soll, sollten vorher genau prüfen, in welchem Maß eine günstigere Grunderwerbsteuer in einem anderen Bundesland die Mietrendite erhöhen kann.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Steuerschuld entsteht bei einem rechtswirksamen Grundstückskauf, wie beim Abschluss eines Kaufvertrags - selbst dann, wenn der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung oder der Grundstücksübergabe viel später erfolgt. Die zuständige Finanzbehörde stellt nach Erhalt einer Kaufvertragskopie einen Bescheid über die Grunderwerbsteuer aus und die Zahlung dieser Steuer wird innerhalb von 4 Wochen fällig, gemäß § 15 Satz 1 GrEStG. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer kann der Kauf ins Grundbuch eingetragen werden.