Grunderwerbsteuer 2015 und die Ausblicke auf 2016
Maria Lengemann
1. September 2015
Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Punkt, wenn darüber nachgedacht wird, eine eigene Immobilie zu erwerben. Je nach Bundesland fällt ein bestimmter Betrag an, der beim Kauf einer Immobilie gezahlt werden muss. Interessant dabei ist, dass es in den einzelnen Bundesländern durchaus Unterschiede gibt.
Die Mehrwertsteuer ist ein Begriff, der eigentlich jedem bekannt ist. Wer in Deutschland etwas kaufen möchte, der zahlt mit dem Kaufpreis auch die Mehrwertsteuer. Beim Kauf von einer Immobilie ist es nicht anders. Auch hier müssen Steuern gezahlt werden. Allerdings werden diese nicht als Mehrwertsteuer, sondern als Grunderwerbsteuer bezeichnet. Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um einen Kostenfaktor, der beim Immobilienkauf auf keinen Fall unterschätzt werden darf. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf über die Höhe zu informieren. Die Höhe ist jedoch Ländersache. So kommt es, dass die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen kann.
Beispiele: Höhe Grunderwerbsteuer 2015 in einigen Bundesländern:
Grunderwerbsteuer Niedersachsen liegt bei 5%
Grunderwerbssteuer NRW liegt bei 6,5%
Grunderwerbssteuer Bayern liegt bei 3,5%
Grunderwerbssteuer Berlin liegt bei 6%
Grunderwerbssteuer Hessen liegt bei 6%
Grunderwerbsteuer Bremen liegt bei 5%
Grunderwerbssteuer Brandenburg liegt bei 6,5%
Grunderwerbssteuer Sachsen liegt bei 3,5%
Wer die Grunderwerbsteuer berechnen möchte, nimmt als Basis also den Kaufpreis der Immobilie und berechnet hiervon den angegebenen Prozentsatz für das Bundesland. Zusätzlich zu den Notarkosten beim Hauskauf muss also auch immer die Grunderwerbsteuer mit einberechnet werden.
Wofür muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Die Grunderwerbsteuer muss dann bezahlt werden, wenn bebaute oder unbebaute Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts erworben werden. Dazu gehören Grundstückskäufe, Meistgebote oder auch der Erwerb von Verwertungsbefugnissen.
Es gibt wenige Ausnahmen von Personenkreisen, die keine Grunderwerbsteuer entrichten müssen. Hierbei handelt es sich um Schenkungen, Erbschaften oder auch Erwerbsvorgänge von in gerader Linie verwandten Personen.
Kann die Grunderwerbsteuer von der Steuer abgesetzt werden?
Die Grunderwerbssteuer absetzen ist natürlich eine gute Möglichkeit, um Geld zu sparen. Dies funktioniert allerdings nicht, wenn der Käufer die Immobilie für eine private Nutzung erworben hat. Wer jedoch mit dem Erwerb über Miete Einkommen erzielt, der kann sich die Grunderwerbsteuer in ihrer vollen Höhe über die Einkommenssteuererklärung zurückholen. Sie kann als Werbungskosten oder auch als abzugsfähige steuerliche Abschreibung angegeben werden. Wer in einem Haus mit mehreren Parteien selbst wohnt, die anderen Parteien aber vermietet, der kann auch die Grunderwerbssteuer absetzen, allerdings nur anteilig.
Grunderwerbsteuer 2016 – welche Änderungen sind zu erwarten?
Eine jährliche Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist keine Seltenheit und wird durch die Länder selbst beschlossen. Daher ist es empfehlenswert, sich vor dem Kauf einer Immobilie zu informieren, ob eine solche Erhöhung ansteht und den Immobilienkauf vorzuziehen oder nach hinten zu schieben. Manchmal kann die Suche nach einer Immobilie über die Ländergrenze ebenfalls viel Geld sparen. In Brandenburg beispielsweise wurde im Jahr 2015 zum 1. Juli 2015 die Grunderwerbsteuer auf den Höchstsatz von 6,5% angehoben. Auch für Erben kann sich die Höhe in 2016 ändern. So wird die Grunderwerbsteuer hier ab einem Schwellenwert von 400.000 Euro auf einen Höhe von 3,5% angehoben. Vorher lag diese für nahe Verwandte bei einer Höhe von 2%.
Schon lange wird die häufig auftretende, jährliche Erhöhung der Grunderwerbsteuer in den Ländern kritisch betrachtet. So macht der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) deutlich, dass die Bundesländer viel Geld mit der Grunderwerbsteuer einnehmen. Allein im ersten Halbjahr 2015 lagen diese Einnahmen bei insgesamt 5,3 Mrd. Euro. Der Betrag wurde durch eine Schätzung des Statistischen Bundesamtes zusammengestellt. Im Hinblick auf das gesamte Jahr 2015 dürfte also mit Einnahmen in Höhe von rund 10 Mrd. Euro zu rechnen sein. Der Verband macht deutlich, dass sich durch diesen Betrag zeigt: Innerhalb von 5 Jahren kam es fast zu einer Verdopplung der Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer.
Seit 2006 haben die Länder die Erhöhung der Steuer selbst in der Hand und haben davon insgesamt 26 mal schon Gebrauch gemacht. Es scheint, als würde die Grunderwerbsteuer durch die Länder genutzt werden, um Kosten zu decken. Durch die Erhöhung stiegen für die Bürger auch die Wohnkosten. In Bezug auf die Mietpreisbremse zeigt sich hier eine deutliche Problematik. Wohnen wird immer teurer und das ist stark der häufigen Erhöhung der Grunderwerbsteuer geschuldet.