GroKo beschließt Verschärfung der Mietpreisbremse

Jinny Verdonck

10. Mai 2018

Die Große Koalition hat im Rahmen ihres Gipfeltreffens wohnungspolitische Maßnahmen beschlossen. Zu dieser sogenannten „Wohnrauminitiative” zählt auch, dass die Mietpreisbremse verschärft werden soll.

Nach der sogenannten Wohnrauminitiative haben Vermieter in Zukunft die Pflicht, die Vormiete offenzulegen. Dadurch sollen die Mieter in der Lage sein, besser überprüfen zu können, ob sich der Vermieter auch tatsächlich nach der Mietpreisbremse richtet. Das bedeutet eine maximale Erhöhung von 10 % über die ortsübliche Vergleichsmiete. Jedoch ist dies laut des Beschlusses nur dann der Fall, „wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft”.

Baukindergeld kommt rückwirkend

Wie erwartet haben sich CDU/CSU und SPD auf das Baukindergeld geeinigt. Die entsprechende Gesetzesvorlage soll hierfür bereits im Sommer dieses Jahres in die Wege geleitet werden und gilt rückwirkend für alle Kaufverträge und Baugenehmigungen, die seit dem 01. Januar 2018 abgeschlossen oder erteilt wurden. Die Förderung solle, sobald gesetzlich alles unter Dach und Fach ist, über die staatliche KfW-Bank erfolgen.

Sonder-AfA

Für den Wohnungsneubau wurde im Koalitionsvertrag eine Sonder-AfA vereinbart. Diese Sonder-AfA in Höhe von 5 % über vier Jahre soll für Bauanträge Gültigkeit besitzen, die im Zeitraum vom 01. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 präsentiert werden. Auch die Modernisierungsumlage soll von 11 % auf 8 % vermindert werden, und zwar in Regionen, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Diese Reduzierung soll vorerst für fünf Jahre gelten. Auch die Einführung einer Kappungsgrenze ist geplant, bei der es nicht gestattet ist, die Monatsmiete nach Modernisierungsarbeiten um mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren zu erhöhen.