Größerer Spielraum für Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung
15. Februar 2016

Der BGH erlaubt ein Weglassen der Rechenschritte
Bislang mussten Vermieter die Umlage für Kosten wie beispielsweise Müllabfuhr, Abwasser oder Wasser ganz genau aufschlüsseln - vor allem, wenn es mehrere Gebäude in einer Wohnanlage gab. Dies hatte einen erheblichen Mehraufwand und jede Menge Papierkram zur Folge. Aus diesem Grund ließ ein Eigentümer aus Bochum die Zwischenschritte einer Berechnung, bei der die Kosten für zwei Heizstationen und einen Müllplatz auf die Gebäude und Mieter umgelegt wurden, einfach weg, wodurch die genaue Aufrechnung nicht mehr nachvollziehbar war. Als einige Mieter deshalb Widerspruch und Klage wegen Nachzahlungen einlegten, bekamen sie zunächst vom Amts- und Landgericht Recht, da die bisherigen Kriterien für eine sachlich richtige Nebenkostenabrechnung nicht gegeben waren (Az. VIII ZR 93/15). Der Bundesgerichtshof sah dies nun anders und lockerte die Vorgaben. Gründe hierfür sind u. a., dass- der Aufwand über Vermieter überschaubar bleiben solle und
- Mieter von dieser Kürzung profitieren, weil die Abrechnungen übersichtlicher sind.