Beim Thema Grundsteuerreform geht es in die nächste Runde: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat nun seinen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer zur Abstimmung vorgelegt. Obwohl es zuvor Kritik hagelte, sieht der Entwurf dennoch weiterhin ein wertbasiertes Modell vor.
Ob die gelieferte Neuregelung in dieser Form tatsächlich Gesetz werden wird, ist ungewiss. Der Inhalt des Gesetzesentwurfs, den Scholz nun geliefert hat, deckt sich größtenteils mit den Punkten, auf die sich Bund und Länder bereits vor einigen Wochen geeinigt haben. Besonders die CSU hatte das Reformmodell bereits im Vorfeld deutlich kritisiert und auch die Immobilienbranche ist davon nicht sonderlich angetan. Eine Einigung soll bis zum 30. April erzielt werden.
Bodenwert und Ertragswert sollen berücksichtigt werden
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Grundsteuer sich aus einem Mix von Bodenwert und Ertragswert eines Gebäudes ergeben soll. Während für Geschäftsgrundstücke ein Sachwertverfahren genutzt werden soll, richtet sich der Ertragswert für Wohngrundstücke in bedeutendem Maße an der pauschalierten Nettokaltmiete je Quadratmeter. Im Rahmen dessen sollen Daten genutzt werden, die dem Statistischen Bundesamt für jedes Bundesland aus dem Mikrozensus vorliegen und außerdem nach Art des Gebäudes und Grundstücks, der Wohnfläche und dem Baujahr unterschieden werden.
Mit dem Bodenrichtwert soll die Lage einer Immobilie bei der Grundsteuerberechnung berücksichtigt werden. Laut Entwurf soll es verschiedene Mietniveaustufen geben. Sonderregelungen soll es vor allem hinsichtlich Wohnlagen in den deutschen Großstädten geben, deren Bandbreite der Mieten deutlich variiert. Weist die Lage von Ein- und Zweifamilienhäusern einen Bodenrichtwert von mehr als 1.800 Euro pro Quadratmeter auf und bei Wohnungseigentum sowie Mietwohngrundstücken einen Bodenrichtwert von mehr als 3.600 Euro pro Quadratmeter, so sollen die Sonderregelungen zum Einsatz kommen.
Der Entwurf weist keine Öffnungsklausel auf
Bayern hatte gefordert, dass die Berechnung der Grundsteuer nur auf Flächen basieren soll und Wertkomponenten nicht miteinbezogen werden sollen. CDU/CSU forderten, dass das neue Grundsteuergesetz eine Öffnungsklausel enthalten soll, um es den Bundesländern zu ermöglichen, ihre eigenen Regelungen festzulegen. Scholz hat eine derartige Klausel jedoch nicht in seinen Entwurf aufgenommen.
Grundsteuer C
Eine erste Basis für die Einführung einer Grundsteuer C hat Scholz mit einem gesonderten Gesetzentwurf geschaffen. Es soll damit Sache der Kommunen sein, ob sie diese einführen und welchen Hebesatz sie anwenden wollen. Die Grundsteuer C soll für baureife Grundstücke gelten, die noch nicht bebaut sind und dazu dienen, Spekulationen mit Grundstücken vorbeugen. Laut der Definition im Gesetzentwurf handelt es sich um baureife aber unbebaute Grundstücke, wenn deren Lage, Größe und Form sowie der sonstige tatsächliche Zustand und die öffentlich-rechtlichen Verordnungen eine sofortige Bebauung möglich machen.
Das neue Grundsteuergesetz soll bis zum Jahresende verabschiedet werden. Wenn bis dahin keine Einigung erzielt wird, könnte es für die Kommunen den Ausfall der Grundsteuer zur Folge haben.