Gemeinsamer Immobilienkauf: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Jinny Verdonck

7. Juli 2017

Sich gemeinsam mit dem Partner den Traum vom Eigenheim zu erfüllen ist eine äußerst spannende und emotionale Angelegenheit. In einem solchen Stimmungshoch möchte man sich natürlich über unangenehme Eventualitäten keine Gedanken machen. Also unterzeichnen besonders verheiratete Paare üblicherweise alles gemeinsam: den Kaufvertrag, den Kreditvertrag und den Grundbucheintrag. Dabei kann der Immobilientraum im Falle einer Trennung bzw. Scheidung jedoch schnell zum Albtraum werden, falls nicht vorgesorgt wurde.

Umfrage zum Thema Scheidung und Immobilie

Im Rahmen der Studie “Wie trennt sich Deutschland?”, die von Immobilien Scout 24 durchgeführt wurde, und bei der 1.000 Personen befragt wurden, die in Scheidung leben oder eine Scheidung bereits hinter sich haben, haben nur 7 Prozent der Studienteilnehmer angegeben, dass sie in einem Ehevertrag geregelt haben, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert, sollte es zu einer Scheidung kommen. Rund ein Viertel der Befragten habe lediglich eine mündliche Vereinbarung darüber getroffen, was im Falle einer Scheidung mit dem Haus oder der Wohnung passiert und es kam dann zu Streitigkeiten.

Welche Gedanken sollten Sie sich vor dem gemeinsamen Immobilienkauf machen?

  • Soll ein Ehevertrag aufgesetzt werden?
  • Wer soll im Falle einer Trennung/Scheidung ausziehen?
  • Muss die Person, die auszieht, sich weiterhin an der Tilgung beteiligen?
  • Wer behält das Haus nach einer Scheidung?
  • Soll das Haus nach einer Scheidung vermietet werden?

Ein Ehevertrag ist zwar unromantisch, kann aber durchaus sinnvoll sein, denn es hilft, Streit wegen der Immobilie zu vermeiden, wodurch der Scheidungsprozess reibungsloser verlaufen kann.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Bei einer Eheschließung fällt die Ehe automatisch in die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung das gesamte Vermögen, das im Verlauf der Ehe angesammelt wurde, gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt wird. Darunter fällt sowohl Geld als auch Immobilien.

Gibt es eine Alternative zur Zugewinngemeinschaft?

Gerade in den Fällen, wo ein Ehepartner erheblich mehr Vermögen mit in die Ehe einbringt als der andere Partner, könnte dieser bei einer Scheidung finanziell benachteiligt werden. Durch einen Ehevertrag kann sichergestellt werden, dass dieses Vermögen im Scheidungsfall nicht aufgeteilt wird.

Was wird zum Aufsetzen eines Ehevertrags benötigt?

Ein Ehevertrag wird am Besten mithilfe eines Rechtsanwalts erarbeitet, damit keine wichtigen Punkte übersehen werden. Außerdem muss der Ehevertrag grundsätzlich von einem Notar beglaubigt werden, damit der Vertrag auch offiziell gültig ist. Beides ist natürlich mit Kosten verbunden, die vom individuellen Fall abhängig sind. Üblicherweise liegen die Gebühren hierfür im mittleren dreistelligen Bereich.

Folgende Dokumente werden benötigt, um den Ehevertrag zu beantragen: die Heiratsurkunde, Ausweise und Geburtsurkunden beider Ehepartner und eventuell die zur gemeinsamen Immobilie gehörigen Unterlagen.

Ist es möglich, den Ehevertrag auch noch im Nachhinein abzuschließen?

Am sinnvollsten wäre es, einen Ehevertrag vor der Schließung einer Ehe unter Dach und Fach zu bringen und in der Regel wird dies auch so gehandhabt. Falls Sie allerdings verheiratet sind und keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, dann ist es trotzdem noch nicht zu spät. Solange die Trennung noch nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit einen Ehevertrag aufzusetzen.

Falls es in Ihrem Fall bereits zu spät sein sollte und Sie sich mitten in einem Scheidungsprozess befinden, dann finden Sie in unserem Blogartikel Trennung oder Scheidung - was wird aus der Immobilie? nützliche Informationen.