Das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung sind zurzeit Gesprächsthema im Bundestag, wo über Änderungen debattiert wird. Auch Ferienwohnungen sind von dem neuen Gesetzentwurf betroffen, denn es soll den Kommunen erlaubt sein, Ferienwohnungen in Wohngebieten zu gestatten.
Ferienwohnungen wurden durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald in diversen Gerichtsurteilen für unzulässig erklärt, wenn sich diese außerhalb von Ferienhausgebieten befanden. Besonders hart traf es Mecklenburg-Vorpommern sowie Schleswig-Holstein und Niedersachsen, da die Behörden hier in den touristischen Regionen selbst gegen bestehende Ferienwohnungen vorgingen. Die Bundesregierung will nun mit einem neuen Gesetzentwurf klarstellen, welche Stellung Ferienwohnungen in der Baunutzungsverordnung einnehmen.
Was sieht der neue Gesetzentwurf vor?
In allgemeinen Wohngebieten sollen Ferienwohnungen entweder als nicht-störende Gewerbebetriebe oder als kleine Beherbergungsbetriebe gelten. Dadurch ist es möglich, kurzzeitig an Urlaubsgäste zu vermieten. Sofern der Bebauungsplan kleine Beherbergungsbetriebe gestattet, sollen Ferienwohnungen auch in reinen Wohngebieten erlaubt sein. Dies stellt eine Ausnahme dar und wird vom Gesetzgeber auch sogleich wieder eingeschränkt, denn die Immobilie muss hauptsächlich zum Dauerwohnen genutzt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn weniger als 50 % der Wohnfläche an Urlauber vermietet wird oder wenn in einem Mehrfamilienhaus mehr Wohnungen von Dauermietern genutzt werden als von Feriengästen.
Geplante Einschränkung nach Ansicht der Verbände wenig sinnvoll
Der Deutsche Tourismusverband e. V. (DTV) und der Deutsche Ferienhausverband e. V. (DFV) begrüßten, dass der Gesetzentwurf den Weg ins Parlament gefunden hat. Da Ferienwohnungen in Wohngebieten in den deutschen Tourismusregionen bereits seit Jahrzehnten üblich seien, würde nun durch das neue Gesetz endlich auch die gelebte Realität berücksichtigt. Durch die Bedingung, dass die Wohnnutzung überwiegen muss, werde aber die Lebenssituation vieler Vermieter außer Acht gelassen, da viele Vermieter im selben Gebäude oftmals mehrere Ferienwohnungen haben. Daher wäre es laut den Verbänden sinnvoller, wenn die Kommunen in Bezug auf Ferienwohnungen mehr Entscheidungsmöglichkeiten hätten, da diese genau wissen, was für ihre Kommune am besten wäre.
Zweckentfremdungsgesetze bleiben unberührt
Die Zweckentfremdungsgesetze der Länder sind von diesem Gesetzentwurf nicht betroffen. D. h. Kommunen können auch weiterhin verbieten, dass Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt wird.
Wie geht es weiter?
Eine Anhörung bezüglich des neuen Gesetzentwurfs soll am 15. Februar im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stattfinden. Im Bundestag ist die abschließende Beratung und Abstimmung für März geplant. Danach muss das Gesetz dann noch vom Bundesrat genehmigt werden.