Fazit: 100 Tage Bestellerprinzip

Maria Lengemann

9. November 2015

Am 1. Juni 2015 trat das von vielen gefürchtete "Bestellerprinzip" für Maklerleistungen in Kraft. Rund 100 Tage später ist wohl der beste Zeitpunkt für ein vorläufiges Fazit: Hat sich dadurch etwas verbessert verschlechtert? Wie ist die Stimmung auf dem Immobilienmarkt nach Einführung der Mietpreisbremse?

Makler strengen Klage gegen das "Bestellerprinzip” beim Bundesverfassungsgericht an

Schon vor der Einführung des "Bestellerprinzips" kündigten Maklerverbände wie der IVD Verfassungsbeschwerden gegen die Neuerungen an. Zwar scheiterte zunächst der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Mai, doch das Bundesverfassungsgericht stellte auch klar, dass die Klage weder unbegründet, noch unzulässig sei. Stattdessen wurde eine verfassungsrechtliche Prüfung empfohlen, die jedoch erst im Hauptsacheverfahren durchgeführt werde. Hierfür wurde nun von acht Mitgliedern des IVD Klage eingereicht, da das sogenannte Bestellerprinzip das Grundrecht auf Ausübung der Berufsfreiheit von Wohnungsvermittlern in unverhältnismäßiger Weise verletzt. Grund hierfür sei die inzwischen stark eingeschränkte Möglichkeit, Vermittlungsverträge mit Wohnungssuchenden abschließen zu können. Nach Ansicht der IVD-Mitglieder sei dies mit einem Vertragsabschlussverbot zu vergleichen, was die Vertragsfreiheit verletze. Die geplante Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) konnte jedoch nicht angestrengt werden, da die Erfolgsaussichten zu gering im Verhältnis zum Kostenaufwand waren. Der Kanzlei Rödl & Partner zufolge hätte die Klage ca. 100.000 Euro gekostet, doch da der Europäische Gerichtshof für das deutsche Bestellerprinzip nicht zuständig ist, wäre sie ohnehin nicht verhandelt worden.

Makler und Vermieter arragieren sich

Eine aktuelle Umfrage von Immowelt.de belegt, dass sich die Makler und Vermieter trotz der Aufregung langsam an das Bestellerprinzip anpassen. So arbeiten nur 23 % der Makler ohne weitere Änderungen an ihren Konzepten wie vorher und 19 % haben sich dafür entschieden, nur noch Kaufimmobilien zu vermitteln. Daneben haben ganze 56 % der Makler ihre Geschäftsstrategien bereits optimiert, in dem sie die Präsentation ihrer Leistungen verbessert haben. Mit transparenteren Angeboten und intensiver Kommunikation überzeugen sie Vermieter davon, dass die Provisionen gerechtfertigt sind. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:
  • die Erstellung eines Exposés
  • Sichtung der Bewerber auf Wohnungen
  • Koordination und Durchführung der Besichtigungstermine und
  • Kommunikation mit den Interessenten,
wodurch Vermieter deutlich weniger Aufwand haben. Dafür zahlen 66% der Vermieter inzwischen auch (mehr oder weniger) gerne die Maklerprovision. Es gibt allerdings eben auch ein drittel der Vermieter, die sich das Geld lieber sparen und stattdessen die Vermarktung der Immobilien in Eigenregie durchführen. Diese nutzen die derzeit, sprichwörtlich aus dem Boden sprießenden, Portale zur Wohnungsvermarktung wie devepo, faceyourbase, immobase oder Smmove.

Ein Blick in die Zukunft

Experten wie der  Immowelt-CEO Carsten Schlabritz sind davon überzeugt, dass bald schon auch ein Großteil der 34 % wieder einen Profi beauftragen werden, der ihnen mit seiner Expertise zur Seite steht, da die Selbstvermarktung für die Laien unprofitabel und unkomfortabel ist. Mit Spannung werden auch die Auswirkungen der Mietpreisbremse auf den deutschen Wohnungsmarkt beobachtet. Derzeit fallen beispielsweise die Mieten für Neuvermietungen in Hamburg um 3,44 Prozent. Auch Berlin ist von diesem Preisabfall betroffen. Experten wie Jan Hebecker, dem Leiter der Abteilung "Daten & Märkte" bei ImmobilienScout24 zufolge sei dies ein starkes Indiz dafür, dass immer mehr Vermieter zur Ermittlung der Neumieten die regionalen Mietspiegel heranziehen. Derweil bleibt abzuwarten, wie sich die Einführung der Mietpreisbremse in Bayern auswirkt. In Nordrhein-Westfalen blieben große Auffälligkeiten zumindest bislang aus.