Fazit: 100 Tage Bestellerprinzip
9. November 2015

Makler strengen Klage gegen das "Bestellerprinzip” beim Bundesverfassungsgericht an
Schon vor der Einführung des "Bestellerprinzips" kündigten Maklerverbände wie der IVD Verfassungsbeschwerden gegen die Neuerungen an. Zwar scheiterte zunächst der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Mai, doch das Bundesverfassungsgericht stellte auch klar, dass die Klage weder unbegründet, noch unzulässig sei. Stattdessen wurde eine verfassungsrechtliche Prüfung empfohlen, die jedoch erst im Hauptsacheverfahren durchgeführt werde. Hierfür wurde nun von acht Mitgliedern des IVD Klage eingereicht, da das sogenannte Bestellerprinzip das Grundrecht auf Ausübung der Berufsfreiheit von Wohnungsvermittlern in unverhältnismäßiger Weise verletzt. Grund hierfür sei die inzwischen stark eingeschränkte Möglichkeit, Vermittlungsverträge mit Wohnungssuchenden abschließen zu können. Nach Ansicht der IVD-Mitglieder sei dies mit einem Vertragsabschlussverbot zu vergleichen, was die Vertragsfreiheit verletze. Die geplante Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) konnte jedoch nicht angestrengt werden, da die Erfolgsaussichten zu gering im Verhältnis zum Kostenaufwand waren. Der Kanzlei Rödl & Partner zufolge hätte die Klage ca. 100.000 Euro gekostet, doch da der Europäische Gerichtshof für das deutsche Bestellerprinzip nicht zuständig ist, wäre sie ohnehin nicht verhandelt worden.Makler und Vermieter arragieren sich
Eine aktuelle Umfrage von Immowelt.de belegt, dass sich die Makler und Vermieter trotz der Aufregung langsam an das Bestellerprinzip anpassen. So arbeiten nur 23 % der Makler ohne weitere Änderungen an ihren Konzepten wie vorher und 19 % haben sich dafür entschieden, nur noch Kaufimmobilien zu vermitteln. Daneben haben ganze 56 % der Makler ihre Geschäftsstrategien bereits optimiert, in dem sie die Präsentation ihrer Leistungen verbessert haben. Mit transparenteren Angeboten und intensiver Kommunikation überzeugen sie Vermieter davon, dass die Provisionen gerechtfertigt sind. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:- die Erstellung eines Exposés
- Sichtung der Bewerber auf Wohnungen
- Koordination und Durchführung der Besichtigungstermine und
- Kommunikation mit den Interessenten,