EU will für nachhaltige Investitionen sorgen

Für nachhaltige Investitionen hat die Europäische Union eine Taxonomie entwickelt. Diese wird sich auch konkret auf die Immobilienbranche auswirken.

Die von der EU entwickelte Taxonomie soll zukünftig als Basis dienen, um zu prüfen, ob die Aktivitäten und Projekte eines Unternehmens als nachhaltig eingestuft werden können. Je nach Ergebnis wird dann entschieden, welche Art von Förderprogrammen zur Verfügung stehen. Außerdem wird dadurch eine Bewertung des Risikopotenzials eines Investments ermöglicht.

In Bezug auf die Förderfähigkeit unterscheidet das Rahmenwerk zwischen dem Baujahr. Bis Ende 2020 errichtete Gebäude müssen einen Energieverbrauch vorweisen, der innerhalb der energieeffizientesten 15 % des bundesweiten Immobilienbestands liegt. Während Gebäude, die nach 2020 entstehen, einen Energieverbrauch unterhalb der verbindlichen landesweiten Vorgaben haben müssen, um förderfähig zu sein.

Auch das Geschäftsmodell spielt eine Rolle

Nicht nur die gebäudespezifischen Kriterien, sondern auch die Geschäftsmodelle eines Unternehmens sind bei der Einstufung der Nachhaltigkeit von Bedeutung. Wer sich in Zukunft nicht nach den neuen Standards richtet, für den entstehen voraussichtlich Wettbewerbsnachteile. Denn eine nachhaltige Vermarktung sei nicht möglich, wodurch sie das Interesse von Investoren verlieren könnten.

Die EU-Kommission hat für die Taxonomie eine Gruppe von Experten eingerichtet, bei der die Berufsorganisation RICS die Immobilienwirtschaft vertritt. Die Organisation RICS hatte ursprünglich geplant, die Ergebnisse auf der Messe Mipim in Cannes zu präsentieren. Die Messe wurde jedoch aufgrund des Corona-Virus verschoben.