Am 1. Juni des vergangenen Jahres trat die neue Fassung der Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Im Fokus der Änderungen standen Personenumlaufaufzüge bzw. Paternoster. Zum 1. Juni 2016 endet nun die Übergangsfrist der neuen rechtlichen Regelungen und so drohen Bußgelder für fehlende Notfallpläne.
Notfallpläne können noch bis zum 31. Mai ausgearbeitet werden
Aus der neuen Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich zwei maßgebliche Termine:
- bis zum 31. Mai 2016 muss ein Notfallplan ausgearbeitet werden und
- bis zum 31.12.2020 muss jede Aufzugsanlage mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet werden.
Bislang galt die BetrSichV nur für gewerbliche Betreiber, doch seit der Neufassung müssen sich auch Hauseigentümer, Vermieter und andere Aufzugsbetreiber an die verschärften Regeln halten. Dadurch reicht es für Vermieter nun nicht mehr aus, lediglich die Prüfung zur Inverkehrbringung des Aufzugs durchführen zu lassen, auf deren Ergebnis hin eine Konformitätserklärung erstellt wurde. Darüber hinaus muss nun auch eine Prüfung vor der Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden.
Tipp! Während es früher reichte, für die Folgeüberprüfungen nur alle zwei Jahre eine geeignete Überwachungsstelle zu beauftragen, muss nun auch die verpflichtende jährliche Prüfung von einer ZÜS realisiert werden.
Tipps zum Erstellen eines Notfallplans für Aufzüge
Ziel dieser Notfallpläne ist es, dass Helfende und der Notdienst unverzüglich auf Notrufe reagieren kann sowie geeignete Hilfemaßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Daher empfiehlt es sich, folgende Daten auf dem Notfallplan zu benennen:
- Standort der Aufzugsanlage
- Fabriknummer
- Verantwortlicher Betreiber der Aufzugsanlage
- Personen mit Zugang zu allen Einrichtungen der Aufzugsanlage (z. B. Hausmeister)
- Personenbefreiung durch ... (z. B. Aufzugswärter)
- Kontaktdaten des Ersthelfers
- Nummer der Feuerwehr und des Notarztes
- der Ort der Notbefreiungsanleitung
- Zuständige Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Inzwischen bieten auch einige Hersteller und der TÜV Vorlagen für solche Notfallpläne zum Download an. Dieser wird nur noch ausgefüllt und sollte auf Anraten des TÜVs nah bei den Aufzügen sowie in der Nähe des Haupteingangs aufgehangen werden.