Das warme Sommerwetter lockt ins Freie und der Garten oder Balkon lädt zum Entspannen ein. Doch die Idylle wird jäh zerstört, denn plötzlich reißt Sie der laute Rasenmäher des Nachbarn aus dem Nickerchen. Oder Sie haben die frisch gewaschene Wäsche gerade aufgehängt, da schmeißt der Nachbar plötzlich den qualmenden Grill an. Oder Ihr Nachbar hat eine Vorliebe dafür, sich nackt im Garten zu sonnen. Da stellt sich die Frage: Was ist gestattet und was nicht? Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.
Grillen
Das Grillen im Sommer gehört einfach dazu. Grillfans dürfen sich freuen, denn generell ist das Grillen erlaubt, ob im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon. Dabei darf der Rauch jedoch nicht direkt in die Wohnung des Nachbarn gelangen. Allerdings haben Vermieter die Möglichkeit, das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag zu verbieten.
Rasenmähen
Wenn das Gras wuchert, ist es Zeit für den Rasenmäher. Da der Lärm den Nachbarn auf die Nerven gehen kann, ist der Gebrauch des Rasenmähers in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. Werktags darf zwischen 07:00 und 20:00 Uhr der Rasen gemäht werden, dabei gilt Samstag auch als Werktag. An Sonntagen sowie an Feiertagen darf der Rasenmäher hingegen überhaupt nicht angeworfen werden. Handelt es sich um ein Gerät, das besonders viel Lärm verursacht, wie Grasstrimmer, Motorsensen, Laubbläser und Freischneider, so darf deren Einsatz nur an Werktagen zwischen 09:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr erfolgen. Diese eingeschränkte Regelung entfällt jedoch, wenn das Gerät mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen der Europäischen Gemeinschaft gekennzeichnet ist. Geräte mit diesem Umweltzeichen dürfen wie Rasenmäher werktags auch zwischen 07:00 und 20:00 eingesetzt werden.
Blumentöpfe am Balkon
Blumen verschönern den Balkon, können aber auch eine Gefahr darstellen oder den Nachbarn stören. Wer auf seinem Balkon Blumenkästen oder Töpfe verwenden möchte, muss daher unbedingt darauf achten, dass diese sicher aufgestellt oder angebracht werden, um ein Herunterstürzen zu verhindern. Um auch bei Sturm für einen ausreichenden Schutz zu sorgen, sollten die Kästen mit einer zusätzlichen Halterung bzw. einem verstärkten Haken gesichert werden. Auch beim Blumengießen muss darauf geachtet werden, dass das im Balkonkasten integrierte Wasserreservoir und die Füll- und Überlauföffnung sachgerecht bedient wird, um zu vermeiden, dass Gießwasser zu Schäden an der Hausfassade führt oder der unten wohnende Nachbar dadurch belästigt wird. Rankgitter und Rankpflanzen dürfen angebracht werden, sofern diese die Fassade bzw. den Putz nicht beschädigen.
Bei der Balkonbepflanzung muss generell sichergestellt werden, dass diese die Nachbarn nicht beeinträchtigen. Sollte die Bepflanzung zu üppig sein und dadurch regelmäßig Blütenblätter und Stängel auf die Terrasse des darunter wohnenden Nachbarn fallen, so müssen die Pflanzen zurechtgestutzt werden.
Nacktsonnen
Generell ist es gestattet, sich nackt im Garten oder auf dem Balkon zu sonnen und stellt auch keinen Kündigungsgrund dar, vorausgesetzt, dass keine Störung des Hausfriedens vorliegt. Anders sieht es jedoch aus, wenn dadurch der Tatbestand Erregung öffentlichen Ärgernisses besteht. Eine Ordnungswidrigkeit könnte beispielsweise dann gegeben sein, wenn der Garten oder der Balkon von der Straße aus leicht einsehbar ist. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Merzig beziehe sich der Hausfrieden nur auf die Bewohner des Gebäudes, in dem die betroffene Person wohnt. Sollten also nur die Bewohner anderer Häuser sich darüber aufregen, dass sich jemand im Nachbarhaus nackt sonnt, so werde der Hausfrieden dadurch nicht gestört.
Gartenzwerge
Die einen lieben sie, die anderen hassen sie: Die Rede ist von Gartenzwergen. Für Gartenzwergfreunde lautet die gute Nachricht, dass jeder das Recht hat, die kleinen Gnome in beliebiger Anzahl in seinen Garten zu stellen. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um sogenannte Frustzwerge handelt, die obszöne Gesten aufweisen. Nachbarn müssen es nicht dulden, wenn die Frustzwerge so im Garten oder auf dem Balkon aufgestellt sind, dass sie leicht sichtbar sind. In einem solchen Fall hat der Nachbar die Möglichkeit, sich auf seine Ehrverletzung zu berufen.
Fazit
Sie können für Idylle im Garten und mit den Nachbarn sorgen, indem Sie sich an die Vorschriften halten. Ein harmonisches und rücksichtsvolles Miteinander führt dazu, dass Sie die Zeit im Freien in vollen Zügen genießen können.