Wohneigentumsquote im Saarland am höchsten
Im Saarland gehen die meisten Wohnträume in Erfüllung, denn von allen 16 Bundesländern in Deutschland weist es mit 64,7 % die höchste Wohneigentumsquote auf. So haben es die statistischen Landesämter anhand der Fortschreibung des Mikrozensus für das Jahr 2018 ermittelt.
Auch in 2014 war das Saarland damals mit einer Quote von 62,6 % bereits Spitzenreiter, so der Mikrozensus 2014. Unter den Top 3 befinden sich auch Rheinland-Pfalz mit einer Wohneigentumsquote von 58 % und Niedersachsen mit 54,2 %. Dicht gefolgt von Schleswig-Holstein mit 53,3 %, Baden-Württemberg mit 52,6 % und in Bayern können 51,4 % Wohneigentum vorweisen. Schlusslicht ist Berlin, wo die Wohneigentumsquote lediglich 17,4 % beträgt. Den vorletzten Platz belegt Hamburg mit einer Quote von 23,9 % und Sachsen nimmt mit 34,6 % den drittletzten Platz ein.
Wohngeldreform beschlossen
Die Wohngeldreform wurde nun vom Deutschen Bundestag verabschiedet und das Wohngeld soll - sofern das Gesetz den Bundesrat passiert - zum 01. Januar 2020 erhöht werden
Das Wohngeld ist für Haushalte bestimmt, die über ein geringes Arbeitseinkommen verfügen und keine anderen Sozialleistungen beziehen. Durch die Reform erhalten etwa 660.000 Anspruch auf Wohngeld, was einer Erhöhung um etwa 40 % entspricht. Im Zuge der Wohngeldreform werden auch die Bezüge steigen. Während der Wohngeldbetrag derzeit für ein Zweipersonenhaushalt im Durchschnitt bei 145 Euro liegt, soll sich dieser ab nächstes Jahr voraussichtlich auf 190 Euro monatlich erhöhen. Des Weiteren soll alle zwei Jahre eine automatische Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung der Miet- und Verbraucherpreise erfolgen.
Die Grundsteuerreform wird auf den Weg gebracht
Die Grundsteuerreform ist nach langem Ringen beschlossene Sache. Für die Berechnung der Grundsteuer sollen sowohl der Bodenwert als auch die Durchschnittsmiete eine bedeutende Rolle einnehmen.
Auch die Änderung des Grundgesetzes hat die benötigte Zweidrittelmehrheit bekommen: Von den 644 Abgeordneten stimmten 495 dafür. Diese Grundgesetzänderung ist für die sogenannte Öffnungsklausel erforderlich, mit der die Länder in der Lage sind, eigene Regelungen zu bestimmen. Die Grundsteuerreform soll voraussichtlich Anfang November den Bundesrat passieren und in 2025 soll das Gesetz in Kraft treten.