Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) soll gekippt werden

Jinny Verdonck

1. September 2017

Seit der Einführung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) haben es viele Häuslebauer immer schwerer, einen Immobilienkredit abschließen zu können. Dies soll sich nun dank eines alternativen Gesetzesvorschlags ändern.

Die neuen Anforderungen an die Kreditvergabe sind zu hoch

Vor allem junge Familien, Selbstständige, Freiberufler und Senioren haben seit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland große Probleme, eine Kreditzusage zu erhalten. Insgesamt seien die Kreditabschlüsse von Privathaushalten sogar um elf Prozent, seit April diesen Jahres, eingebrochen. Daher wollen die Finanzminister von Baden-Württemberg und Hessen nun ein alternatives Umsetzungsgesetz auf den Weg bringen, das es vor allem jungen Familien erleichtert, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Aber auch Senioren soll es wieder möglich sein, Bestandsbauten altersgerecht umzubauen.

Details zu dem alternativen Gesetzesvorschlag

Bislang ist über die Vorstellungen der Finanzminister von Hessen und Baden-Württemberg noch nicht allzu viel bekannt. Doch das Ziel sei es nicht, die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie abzuschaffen, sondern vielmehr zu konkretisieren, wodurch Rechtsunsicherheiten aus der Welt geschafft werden sollen.
Ein Beispiel: Laut WIKR müssen Kreditnehmer „wahrscheinlich“ alle sich aus dem Kreditvertrag ergebenden Verpflichtungen erfüllen können. Die Formulierung "wahrscheinlich" ist allerdings sehr breit auslegbar. Daher soll das "wahrscheinlich" insofern interpretiert werden, dass der Kreditnehmer den Verpflichtungen nachkommen kann, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse mindestens gleich gut bleiben.
So könnten
  • auch junge Familien einen Kredit erhalten, die aufgrund des Berufseinstiegs und der Familiengründung noch weniger verdienen und
  • Selbstständige sowie Freiberufler ihr Durchschnittseinkommen der Vorjahre als Beweis für eine Zahlungsfähigkeit vorlegen.
Ausnahmen soll es sogar für Renovierungen und Neubauten geben, bei denen künftig wieder die zu erwartende Wertsteigerung des Gebäudes als Zustimmungsgrund der Banken herangezogen werden darf. Experten bzw. Verbraucherschützer, wie Frank-Christian Pauli, warnen jedoch, dass auch bei derartigen Vorhaben eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit erfolgen sollte, um den Kreditnehmer nicht zu überfordern.