Die Bundesregierung hat eine Baulandkommission eingesetzt, die der Frage nachgehen sollte, wie mehr Bauland erworben und Wohnraum geschaffen werden kann. Die Kommission hat nun ihren Abschlussbericht vorgelegt, in dem sie Empfehlungen unterbreitet. Dazu gehören unter anderem die Einführung der Grundsteuer C, die Ausweitung der Vorkaufsrechte für Kommunen sowie eine dichtere Bebauung zu ermöglichen.
Bei dem Abschlussbericht handelt es sich jedoch lediglich um Vorschläge, d. h. sie sind nicht bindend. Dennoch äußern mehrere Immobilienverbände ihre Sorge davor, dass der Bericht dazu führt, dass der Staat den Markt noch weiter reguliert.
Die eingesetzte Baulandkommission kam zu dem Schluss, dass die Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden müssten, Bund, Länder und Kommunen eine aktive Bodenpolitik und Liegenschaftspolitik benötigen und dass der Datenbestand für Analysen sowie Markttransparenz verbessert werden müsste. Für den Erwerb von Grund und Boden sei es nach Ansicht der Baukommission zudem erforderlich, für eine Ausweitung des Vorkaufsrechts von Kommunen zu sorgen und mittels einer Baugesetzbuchnovelle das Baugebot einfacher anwenden zu können. Die Kommission schlägt auch vor, eine Grundsteuer C einzuführen, ganz so wie es von der Regierung geplant wird. Durch diese Grundsteuer C sollen Städte und Gemeinden in der Lage sein, den Hebesatz bei der Grundsteuer zu erhöhen, sofern es sich um Grundstücke handelt, die ungenutzt aber bebaubar sind.
Außerdem solle die Möglichkeit gegeben werden, dichter zu bauen. Dazu sei es erforderlich, dass sich der Gesetzgeber der Verwaltungsvorschrift zum Lärmschutz (TA Lärm) sowie § 17 der Baunutzungsverordnung annimmt, in der die zulässige Geschossflächenzahl gedeckelt wird. Dazu gehört es laut der Kommission auch, das Personal in den Ämtern zu vergrößern, damit die Planungs- und Genehmigungsprozesse schneller bearbeitet werden können.
Des Weiteren wird im Bericht empfohlen, den Paragrafen 17 der Baunutzungsverordnung flexibler zu gestalten. Somit wäre ein Überschreiten der vorgegebenen Obergrenzen der baulichen Nutzung möglich, wodurch zum Beispiel Gebäude leichter aufgestockt oder der Dachgeschossausbau vereinfacht werden könnte. Damit eine zielgerichtete Schließung von Baulücken ermöglicht werden kann, schlägt die Kommission vor, die Anwendung des Baugebots einfacher zu machen. Eine weitere Empfehlung lautet, das Vorkaufsrecht der Kommunen von zwei auf drei Monate auszuweiten.