Nachdem alle relevanten Parteien ihre Unterschrift unter den Immobilienkaufvertrag gesetzt haben, bleibt noch die spannende Frage, wie nun der zeitliche Ablauf aussieht. Während dieser jeweils vom individuellen Fall sowie vom Notar abhängt, finden Sie im Folgenden eine grobe Übersicht darüber, was Sie wann ungefähr erwarten können.
Der Stichtag: Der notarielle Beurkundungstermin
Der Kaufvertrag wurde vom Käufer und Verkäufer unterschrieben und notariell beurkundet.
Woche 1: Das Verschicken des Kaufvertrages und die Auflassungsvormerkung
Einige Tage nach der Beurkundung schickt der Notar eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages an den Verkäufer und den Käufer. Um die Rechte des Käufers zu sichern, muss ein Eintrag einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch erfolgen, damit für jeden erkennbar ist, dass es bereits einen Kaufvertrag für das Grundstück bzw. die Immobilie gibt, der sich derzeit in der Abwicklung befindet. Der Notar übernimmt für den Käufer die Aufgabe, diese Eintragung zu beantragen.
Woche 2: Die Grundschuldbestellung
Wenn das Grundstück bzw. die Immobilie zum Teil über einen Kredit finanziert wird, muss eine notarielle Grundschuldbestellung erfolgen. Dafür ist es erforderlich, dass der Käufer das Grundschuldbestellungsformular, das er von seiner finanzierenden Bank erhält, an den Notar weiterleitet.
Woche 4 bis 9: Der Grunderwerbsteuerbescheid
Nach in Kraft treten des notariellen Kaufvertrages schickt das Finanzamt dem Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid. Da für die Eigentumsumschreibung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich ist, die erst dann erteilt wird, nachdem die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, ist eine zeitnahe Zahlung vonseiten des Käufers wichtig.
Woche 4 bis 10: Die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung
Der Notar stellt sicher, dass sich der Käufer nach der Zahlung des Kaufpreises auch wirklich in den rechtlichen Eigentümer verwandelt. Nach dieser sorgfältigen Prüfung schickt er dem Käufer die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und auch der Verkäufer erhält davon eine Kopie. Nach Erhalt dieser Mitteilung kann der Käufer den Kaufpreis ohne Risiko zahlen.
Woche 6 - 12: Der Lasten- und Nutzenübergang und der Eigentumsumschreibungsantrag
Mit der Zahlung des kompletten Kaufpreises gehen neben dem Besitz, Nutzen und Lasten auch die Verkehrssicherungspflichten auf den Käufer über. Der Verkäufer bestätigt den Zahlungseingang und es erfolgt der Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Diese Aufgabe wird vom Notar übernommen.
Monat 5 bis 12: Der Eigentumsübergang
Der Käufer wird im Grundbuch als neuer Grundstücks- bzw. Immobilieneigentümer eingetragen und erhält darüber eine schriftliche Eintragungsnachricht, ebenso wie der Verkäufer. Mit der Eigentumsumschreibung erfolgt auch der Übergang der Gebäudeversicherung auf den Käufer. Dies bedeutet auch, dass der Käufer nun dazu verpflichtet ist, die Grundsteuerstelle des Finanzamts über den Eigentümerwechsel zu informieren. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen.
Fazit
Die gesamte Verkaufsabwicklung ist ein langer und komplexer Prozess, der selbst nach dem notariellen Beurkundungstermin noch nicht abgeschlossen ist. Wer daher eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte eine große Portion Geduld mitbringen. Das Verfahren mag zwar vielleicht ein wenig bürokratisch erscheinen, dient aber auch zur Sicherheit sowohl des Käufers als auch des Verkäufers, damit Sie die Früchte des Verkaufs bzw. Ihre neue Immobilie problemlos genießen können. Falls Sie Fragen zum zeitlichen Ablauf haben oder Unterstützung benötigen, finden Sie hier einen professionellen Makler in Ihrer Region.