Der Entwurf zum Bauvertragsrecht – Kritik der Opposition

Maria Lengemann

15. Juni 2016

Der Entwurf der Bundesregierungen für das Bauvertragsrecht liegt vor und nun haben die Fraktionen aus dem Bundestag darüber beraten. Im Vordergrund dieser Änderung sollen gestärkte Verbraucherrechte sowie Anpassungen in Bezug auf die kaufrechtliche Mängelhaftung zu finden sein. Heiko Maas (SPD) ist Justizminister und hat öffentlich unterstrichen, dass eine Reform in diesem Zusammenhang unbedingt notwendig ist. Vorschriften, die zum Schutz der Bauherren in Form von Verbrauchern eingreifen, sind so gut wie nicht vorhanden. Zwar gibt es das sogenannte Werksvertragsrecht, allerdings ist der Schutz hier nicht wirklich umfassend. Viele Lücken haben bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Transparenz beim Bauvertragsrecht verloren gegangen ist. Nun soll ein weiteres Kapitel in Bezug auf das Werksvertragsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen werden.

Die Neuerungen für das Bauvertragsrecht

Die wohl wichtigsten Neuerungen sind die verbindlichen Angaben für die geplante Bauzeit, die durch den Bauunternehmer gemacht werden müssen und auch ein Widerrufsrecht innerhalb 14 Tage nach dem Vertragsabschluss wird mit aufgenommen. Bauherren sollen die Möglichkeit bekommen, die Bauunterlagen zu erhalten und hier auch während dem bereits begonnenen Vorhaben noch Änderungen vornehmen zu können. Neben den Vorteilen für die Bauherren, soll es auch eine Anpassung für die Unternehmen geben. Hier geht es darum, dass ein Verbraucher nicht mehr komplett die Abschlagszahlungen für Mängel verweigern darf, sondern hier zumindest Teile gezahlt werden müssen.

Handwerker ebenfalls im Fokus

Auch Handwerker sollen von den Änderungen profitieren können. Hier ist geplant, dass ihre Rechte deutlich gestärkt werden sollen, vor allem gegenüber den jeweiligen Zulieferern. Wenn eine Sache mangelhaft ist, so bleiben die Kosten für den Ausbau dieser Sache bei den Handwerkern. Diese Kosten stellen eine hohe Belastung dar - gerade für kleine Unternehmer. In Zukunft sollen Handwerker die Möglichkeit bekommen, diese erhöhten Kosten vom Produzenten wieder zu verlangen.

Kritik durch die Linke

Kritik kommt vor allem aus den Reihen der Links-Partei. Hier wird darauf hingewiesen, dass es nicht akzeptabel ist, wenn bestimmte Regelungen aus dem Verbraucherschutz nur dann greifen, wenn die Umbaumaßnahmen eine bestimmte Erheblichkeit erreicht haben. Zudem weist die Linke darauf hin, dass die Insolvenzversicherung für den Bauunternehmer erhöht werden soll. Bisher liegt diese bei 5% der Bausumme, geplant sind hier 10% der Bausumme. Auch aus den Reihen Bündnis 90/Die Grünen kommt noch ein Hinweis. So wird aus diesem Bereich darauf hingewiesen, dass die Einführung von einem eigenen Bauträgerrecht bedacht werden sollte. Dies ist gerade in Bezug auf die stark überhitzten Immobilienmärkte eine wichtige Forderung, da es hier bisher noch eine Gesetzeslücke gibt.

Wie geht es weiter?

Die ersten Beratungen liegen hinter der Opposition, nun ist für den 22. Juni eine weitere Beratung angesehen. Hier kommt der Ausschuss für Verbraucherschutz und Recht zusammen. Neben dem Gremium sind aber auch noch weitere Gäste geladen. So werden unter anderem Sachverständige dabei sein. Hier wurden Vertreter der verschiedenen Handwerksorganisationen geladen - ebenso wie Vertreter aus dem Bauherrenbereich. Mit dabei bei dem Treffen wird zudem Stefan Leupertz sein. Die Meinung des früheren Bundesrichters ist für die Teilnehmer an der Veranstaltung durchaus interessant.