Der Energieausweis - Was Immobilienverkäufer wissen sollten

Maria Lengemann

31. Juli 2015

Der Energieausweis soll Käufern und Mietern von Immobilien einen Überblick über die Energieeffizienz einer Immobilie verschaffen. Für neue Gebäude ist der Energieausweis bereits seit 2002 Pflicht, seit 2006 auch für Bestandsbauten. Schon vor dem Kauf einer Immobilie sollten sich Käufer den Energieausweis bzw. eine Kopie desselben aushändigen lassen.

Den energetischen Zustand von Immobilien beurteilen

Mit seiner Hilfe können Käufer die energetische Qualität von Immobilien miteinander vergleichen, obgleich zur Einschätzung des tatsächlichen Energieverbrauches und der künftigen Energiekosten die Berücksichtigung weiterer Faktoren nötig ist.

Zwei Arten von Energieausweisen

Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen für Immobilien: den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Der Energieverbrauchsausweis ist in der Erstellung günstiger, aber auch weniger aussagekräftig. Der Energiebedarfsausweis ist für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten Pflicht, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Erfüllen diese Bauten jedoch das Energieniveau der ersten Wärmeschutzverordnung, können die Eigentümer zwischen dem Energiebedarfs- und dem Energieverbrauchsausweis wählen. Auch für Gebäude mit über fünf Wohneinheiten gilt die Wahlfreiheit. Auf der ersten Seite der Energieausweise sind Angaben zur Immobilie, wie die Adresse, das Baujahr und die Anzahl der Wohneinheiten sowie das eingesetzte Berechnungsverfahren angegeben. Der Energieverbrauchsausweis enthält als wichtigste Angabe die Kennwerte für den Energieverbrauch. Diese sind auf der dritten Seite des Energieausweises zu finden. Der Energieverbrauchskennwert gibt die Menge an verbrauchter Energie pro Jahr in Kilowattstunden pro Quadratmeter an. Übersichtlich zeigt ein Farbband, ob die Werte sich im „grünen“ Bereich befinden, also niedrig sind, oder im „roten“ Bereich liegen und als vergleichsweise hoch beurteilt werden können. Der Energiebedarfsausweis stützt sich auf die Ermittlung der Kennwerte für den Energiebedarf. Hierbei werden sowohl der (Jahres-)Primärenergiebedarf als auch der Endenergiebedarf und Angaben zur Qualität der Gebäudehülle berücksichtigt. Je niedriger hierbei die Ist-Werte ausfallen, desto besser ist die energetische Qualität der Immobilie. Wie das Gebäude einzuordnen ist, zeigt auch in diesem Fall das Farbband. Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, enthalten zudem Energieeffizienzklassen, wie sie bereits auf Elektrogeräten zu finden sind. Ihre Skala reicht von A+ bis H+, wobei die A- und B-Klassen Neubaustandard anzeigen.