Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude
Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur ausgesprochen ansehnlich, sondern häufig auch
steuerlich eine lohnende Investition. Vor allem, wenn der Kaufpreis niedrig ist und sich die
Sanierungskosten von vornherein kalkulieren lassen, ist es eine Überlegung wert, einen Blick auf
repräsentative Villen, pittoreske Fachwerkhäuser und andere historische Gebäude zu werfen.
Für Kapitalanleger ist die Investition in denkmalgeschützte Gebäude besonders interessant. Zum
einen können die Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Bei Immobilien bis Baujahr
1924 können Sie derzeit 2,5 %, bei Immobilien ab Baujahr 1925 2 % von der Steuer absetzen. Die
nach den Kauf entstehenden Instandsetzungs- und Modernisierungskosten können Sie acht Jahre
lang mit 9 %, weitere vier Jahre lang mit 7 % absetzen. Doch nicht nur Kapitalanleger profitieren
steuerlich von einer Investition in Denkmalschutzgebäude. Zwar können Selbstnutzer die
Anschaffungskosten nicht von der Steuer absetzen, wohl aber zu 90 % die denkmaltypischen
Modernisierungskosten über zehn Jahre lang mit jeweils 9 %. Dementsprechend sind vor allem
Immobilien mit geringen Anschaffungs-, aber höheren Modernisierungs- und Instandsetzungskosten
besonders interessant.
Damit Sie die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, benötigen Sie zur Vorlage
beim Finanzamt eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde. Mit Modernisierungsmaßnahmen
sollten Sie dementsprechend warten, bis Sie diese Bescheinigung erhalten haben. Mitunter steht
zudem nicht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz, sondern nur ein Teil dessen, wie zum
Beispiel die Fassade. In einem solchen Fall sind nur die Modernisierungskosten für den betreffenden
Gebäudeteil relevant für die steuerlichen Erleichterungen.