Denkmalschutz

Maria Lengemann

27. November 2014

Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur ausgesprochen ansehnlich, sondern häufig auch steuerlich eine lohnende Investition. Vor allem, wenn der Kaufpreis niedrig ist und sich die Sanierungskosten von vornherein kalkulieren lassen, ist es eine Überlegung wert, einen Blick auf repräsentative Villen, pittoreske Fachwerkhäuser und andere historische Gebäude zu werfen. Für Kapitalanleger ist die Investition in denkmalgeschützte Gebäude besonders interessant. Zum einen können die Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Bei Immobilien bis Baujahr 1924 können Sie derzeit 2,5 %, bei Immobilien ab Baujahr 1925 2 % von der Steuer absetzen. Die nach den Kauf entstehenden Instandsetzungs- und Modernisierungskosten können Sie acht Jahre lang mit 9 %, weitere vier Jahre lang mit 7 % absetzen. Doch nicht nur Kapitalanleger profitieren steuerlich von einer Investition in Denkmalschutzgebäude. Zwar können Selbstnutzer die Anschaffungskosten nicht von der Steuer absetzen, wohl aber zu 90 % die denkmaltypischen Modernisierungskosten über zehn Jahre lang mit jeweils 9 %. Dementsprechend sind vor allem Immobilien mit geringen Anschaffungs-, aber höheren Modernisierungs- und Instandsetzungskosten besonders interessant. Damit Sie die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, benötigen Sie zur Vorlage beim Finanzamt eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde. Mit Modernisierungsmaßnahmen sollten Sie dementsprechend warten, bis Sie diese Bescheinigung erhalten haben. Mitunter steht zudem nicht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz, sondern nur ein Teil dessen, wie zum Beispiel die Fassade. In einem solchen Fall sind nur die Modernisierungskosten für den betreffenden Gebäudeteil relevant für die steuerlichen Erleichterungen.