Das Erneuerbare-Energie-Gesetz ist beschlossene Sache
25. Juli 2016

Die Ökostromreform geht weiter
Die beiden großen Ziele des Erneuerbare-Energie-Gesetz sind:- den Ausbau von Ökostrom weiter zu fördern und
- die EEG-Umlage zu stabilisieren und zu bremsen.
Bestehende Anlagen und kleine private Dachanlagen werden weiterhin gefördert
Vermieter hingegen, die Solarstromanlagen auf Mietshäusern betreiben, sind hiervon unter anderem ausgenommen. Darüber hinaus wurde in der EEG-Novelle beschlossen, dass der dadurch erzeugte Strom von Mietern genutzt werden kann, ohne die volle Ökostromumlage tragen zu müssen.Doch Achtung: Vermieter, die grünen Strom verkaufen wollen, müssen immer noch ein Gewerbe anmelden, um entsprechende Verträge mit Mietern, Netzbetreibern und Energieversorgern schließen zu können.Inzwischen fordern Verbände, wie Haus & Grund allerdings, dass auch derartige Hemmnisse verschwinden müssen und alternative Regelungen gefunden werden sollten. Ein Vorschlag wäre beispielsweise, dass Vermieter Stromkosten als Betriebskosten abrechnen können und es sich so eher für Vermieter lohnt, auf die lokale grüne Stromversorgung zu setzen.